Bildungsdirektion
Volksschulamt

Grundlagen

Mitwirkung der Schülerinnen und Schüler

Wir und unsere Schule

Die Entwicklung hin zu Geleiteten Schulen wurde wesentlich angestossen durch die Erkenntnis, dass Bildung und Erziehung in unserer Zeit eine Aufgabe ist, die das Zusammenwirken vieler Menschen bedingt. Das Stichwort lautet: weg von «Ich und meine Klasse» und hin zu «Wir und unsere Schule». Nur: Wer ist mit diesem «wir» gemeint? Die Lehrerinnen und Lehrer? Die Lehrpersonen, die Hausdienste, die Schulpflege? Sicher ist: Schülerinnen und Schüler sind Teil dieses «wir»! Wenn es gelingen soll, die wohl formulierten Ziele der Volksschule wie Förderung der «ganzheitlichen Entwicklung der Kinder zu selbstständigen und gemeinschaftsfähigen Menschen» oder Förderung von «Verantwortungswillen, Leistungsbereitschaft, Urteils- und Kritikvermögen sowie Dialogfähigkeit» (§ 2 VSG) zu erreichen, dann müssen Schülerinnen und Schüler die Möglichkeit erhalten, das Schulleben mitgestalten und ihrem Entwicklungsstand entsprechend mitverantworten zu können. Vielerorts sind deshalb seit einiger Zeit demokratische Gefässe wie Klassenräte oder Schülerparlamente für die Schülermitwirkung mit oft gutem Erfolg erprobt worden. Nun verlangen die neuen gesetzlichen Bestimmungen unmissverständlich die Mitwirkung der Schülerinnen und Schüler. Diese Partizipation muss im Organisationsstatut verankert sein. Sie wird im Rahmen der Schulevaluation von der Fachstelle für Schulbeurteilung jeweils überprüft und allenfalls angepasst. → Schulqualitätsmanagement


§ 50 VSG

Der Schulbetrieb orientiert sich am Wohl der Schülerinnen und Schüler. Die Schülerinnen und Schüler erfüllen ihre Pflichten und beteiligen sich aktiv am Schulbetrieb.

Die Schülerinnen und Schüler werden an den sie betreffenden Entscheiden beteiligt, soweit nicht ihr Alter oder andere wichtige Gründe dagegen sprechen. Das Organisationsstatut und das Schulprogramm sehen eine dem Alter und dem Entwicklungsstand entsprechende Mitverantwortung der Schülerinnen und Schüler vor.


Mitwirkungsmöglichkeiten auf verschiedenen Ebenen

Ebene Individuum
Mögliche Inhalte und Formen
Ebene Klasse
Mögliche Inhalte und Formen
Ebene Schule
Mögliche Inhalte und Formen
Ebene Gemeinde
Mögliche Inhalte und Formen

Schülerpartizipation ist ein zutiefst demokratisches Anliegen. Es zeigt sich hier eine Haltung, die auf Partnerschaftlichkeit und Gleichwertigkeit (nicht Gleichheit) beruht. Die verschiedenen Ebenen bedingen sich gegenseitig. Es leuchtet sicher unmittelbar ein, dass Mitwirkung auf der Schulebene ohne Mitwirkung auf der Klassenebene nicht denkbar ist. Das gilt insbesondere auch für die individuelle Ebene: Ohne dass Kinder Mitverantwortung für ihr Lernen übernehmen können, ohne offene Unterrichtsformen, ohne Beteiligung der Kinder an Elterngesprächen etc. wird es kaum gelingen, Schülermitwirkung auf höheren Ebenen erfolgreich gestalten zu können. Richtig ist aber auch die Umkehrung: Wer auf Schul- und Gemeindeebene ein gestaltendes Mitwirkungsrecht hat, wird dieses auch im Klassenverband, auch im Unterricht, auch bezogen auf die eigenen Lernprozesse geltend machen wollen.

Vier mögliche Formen und Modelle der Mitwirkung von Schülerinnen und Schülern

Weiterführende Informationen

→ Website Kanton Zürich > Eltern, Schülerinnen und Schüler >> Schülerinnen- & Schülerpartizipation

Stadt Zürich, Schul- und Sportdepartement, Ressort Volksschule: Der Klassenrat, Praxisleitfaden zur Partizipation, Zürich 2013

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