Therapeutinnen und Therapeuten
Die logopädische und die psychomotorische Therapie sowie die schulisch indizierte Psychotherapie sind Therapien, welche gemäss Volksschulgesetz zu den Sonderpädagogischen Massnahmen gehören und von den Schulen angeboten werden müssen (vgl. § 34 Abs 1 VSG und § 9 VSM).
Die Therapeutinnen und Therapeuten arbeiten mit den Schülerinnen und Schülern einzeln oder in Gruppen und richten die Inhalte der Therapie auf den Unterricht aus. Sie beraten die Lehrpersonen in Fragen der Prävention im Unterricht und in Bezug auf die Schülerinnen und Schüler, welche eine Therapie benötigen.
Anstellungsbedingungen
Die Therapeutinnen und Therapeuten werden in der Regelschule kommunal angestellt.
→ Website Kanton Zürich > Informationen für die Volksschule >> Empfehlungen und Vorgaben für kommunale Personalgruppen
Ausbildung
Die Interkantonale Hochschule für Heilpädagogik (HfH) bietet Ausbildungen zu BA Logopädie und BA Psychomotoriktherapie an.
→ Informationen zum Bachelorstudiengang «Logopädie» an der HfH
→ Informationen zum Bachelorstudiengang «Psychomotoriktherapie» an der HfH