Bildungsdirektion
Volksschulamt

Aufgaben der Schulpflege

Anstellung der Schulleitung

Führungseigenschaften

«Eine starke Führung wird erwartet.» «Eine Persönlichkeit soll unsere Schulleiterin sein.» Solche Sätze findet man zwar nicht in den Stelleninseraten, doch in informellen Gesprächen mit Behördenmitgliedern sind sie häufig zu hören.

Welche Führungseigenschaften und welche Qualifikationen braucht eine Schulleiterin oder ein Schulleiter, um eine Schule erfolgreich zu führen?

Die folgende Aufzählung von Schlüsselqualifikationen von Schulleitenden soll ein Hilfsmittel für die Entscheidungsfindung von Behörden und Teams sein, um den passenden Schulleiter oder die passende Schulleiterin auszuwählen. Es handelt sich um hohe Ansprüche, die nicht alle gleichermassen erfüllbar sind. Sie sind im Kapitel «Die Schulleitung» ausführlich beschrieben:

Die Person des Schulleiters/der Schulleiterin ist ein wesentlicher Führungsfaktor, der aber nie isoliert vom System betrachtet werden darf.

Einerleitung oder Leitungsteam?

In vielen Fällen stellt sich die Frage gar nicht, ob eine Einer- oder eine Co-Leitung eingerichtet werden soll, weil die vorhandenen Schulleitungspensen gar keinen Spielraum zulassen.

Schulen mit mehr als 20 Vollzeitstellen müssen in der Regel eine Zweierleitung einrichten, da das Leitungspensum zusammen mit der minimalen Unterrichtsverpflichtung mehr als 100% beträgt.

Meist macht es wenig Sinn, Zweierleitungen einzurichten, wenn das der Schuleinheit zur Verfügung stehende Schulleitungspensum klein ist.

Erfahrungen mit Geleiteten Schulen zeigen, dass es für die Schulleitenden vorteilhaft ist, ein Leitungspensum von mindestens 60 % auszuüben.

Wird eine Co-Leitung eingerichtet, ist die Aufgabenzuteilung klar zu regeln, um eine befriedigende Effizienz zu erreichen. Das Gesetz verunmöglicht Hierarchiestufen innerhalb der Schulleitung (Haupt- und Nebenschulleitungen). Deshalb kann es von Vorteil sein, wenn in einer Teamleitung beide ein ähnlich grosses Leitungspensum innehaben. Sollte sich eine Schulgemeinde entschliessen, einer Schulleitungsperson mit einem grossen Pensum eine zweite Leitungsperson mit einem kleinen Leitungspensum zur Seite zu stellen, sind die Kompetenzen der beiden klar abzugrenzen.

Als wichtigste Vorteile von Teamleitungen werden genannt:

Wird eine Einerleitung eingerichtet, ist von aussen und innen klar ersichtlich, wer Ansprechpartner für die Eltern und Behörden ist und wem die Koordination der Aufgaben und die gegenseitige Information zukommt.

Schulleitung in Kleinstgemeinden?

Kleinstschulgemeinden mit weniger als 4 Klassen können nach kantonaler Regelung auf eine Schulleitung verzichten. Sie müssen sorgfältig prüfen, welches Schulpflegemitglied jene Aufgaben wahrnimmt, die in grösseren Gemeinden den Schulleitungen aufgetragen werden. Wie wird die Schulprogrammarbeit organisiert? Wer übernimmt beispielsweise die formative Mitarbeiterbeurteilung, die jährlichen Standortgespräche? Wer beteiligt sich bei Schullaufbahnentscheiden und bei den Zuweisungsverfahren von sonderpädagogischen Massnahmen?

Eine mögliche Lösung wäre, mit einer Nachbargemeinde auf vertraglicher Basis eine gemeinsame Schulleitung einzurichten. Hier sind verschiedene Rechtsformen denkbar. → Fusionen und Zusammenarbeitsformen

Das Anstellungsverfahren

Zu Beginn des Auswahlverfahrens bei der Neubesetzung einer Schulleitungsstelle stellt sich die Frage: Haben oder wollen wir überhaupt eine interne Bewerbung aus dem Kollegium oder einer anderen Schuleinheit der Gemeinde oder suchen wir eine externe Person?

Viele Schulgemeinden entscheiden sich für ein pragmatisches Vorgehen und klären diese Frage nicht schon im Voraus grundsätzlich.

Da die Neubesetzung einer Schulleitungsstelle in der Regel ausgeschrieben werden muss (Personalgesetz § 9), können sowohl interne wie auch externe Bewerbungen eintreffen. Es gibt für beide Varianten gute Gründe und ein Entscheid hängt sehr stark von der konkreten Situation in der Schuleinheit ab.

Jemand aus dem Kollegium kennt den Betrieb bereits und ist der Behörde bekannt. Wenn es sich dabei um eine Persönlichkeit handelt, die bereits vorher vom Kollegium geachtet und respektiert war, die eine Vision von ihrer Schule hat und überzeugen kann, die bereits Führungsfunktionen wahrgenommen hat, kann das zu einer idealen Besetzung führen. In einem solchen Fall darf die Stelle auch durch Berufung ohne Ausschreibung besetzt werden.

Externe Personen hingegen sind nicht in «alte Geschichten» verwickelt, sie können unvoreingenommen beginnen. Sie haben allerdings den Nachteil, sich mit grossem Aufwand zunächst einmal viele Informationen beschaffen zu müssen, die den Teammitgliedern selbstverständlich sind. Daneben müssen sie das bestehende Beziehungsgeflecht erkennen, die Verhaltenscodes aller Beteiligten entziffern lernen und sich in die bestehende Kultur einleben.

Möglicher Ablauf des Anstellungsverfahrens

1. Vorbereitung

Behörde, evtl. Personalkommission mit Schulleitungs- und Lehrervertretung

Auseinandersetzung mit

2. Ausschreibung

Stelleninserat verfassen und publizieren

3. Bewerbung

Interessierte Kandidatinnen und Kandidaten an Schulpräsident/in oder Präsident/in Personalkommission

4. Bewerbungsgespräch

Schulpräsident/in oder Personalverantwortliche mit Interessentinnen und Interessenten

bei interner Bewerbung:

bei externer Bewerbung:

5. Hearing und Antrag der Schulkonferenz
6. Personalgespräch

Schulpräsident/in oder Personalverantwortliche mit Interessentinnen und Interessenten

Zweites Gespräch mit den Kandidatinnen und Kandidaten, überprüfen, ob das Interesse nach dem Kontakt mit dem Team weiterhin vorhanden ist, ob sich evtl. Änderungen anderer Art ergeben haben.

7. Formeller Personalentscheid

Behörde, evtl. Personalkommission mit SL und Lehrervertretung

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