Übersicht
Schulpersonal
Die Lehrperson gestaltet den Schulalltag. Sie führt ihre Klasse eigenverantwortlich, hält sich an die übergeordneten Vorgaben sowie an die Beschlüsse der Schulkonferenz und orientiert sich am gemeinsam erarbeiteten Schulprogramm. Im Übrigen hat sie das Recht, den Unterricht frei zu gestalten. Im Rahmen ihres Berufsauftrages (§§ 18 ff Lehrpersonalgesetz) ist sie unter anderem zur Zusammenarbeit im Team, mit der Schulleitung, mit Fachpersonen, mit den Eltern und der Schulpflege verpflichtet.
- Vom «Ich und meine Klasse» zum «Wir und unsere Schule». Wie hat sich das Bild der Lehrerinnen und Lehrer seit den Anfängen der Volksschule entwickelt? → Das Lehrerbild im Wandel
- Die kantonal angestellten Lehrpersonen, Schulleiterinnen und Schulleiter und die Vikarinnen und Vikare stehen in einem öffentlich-rechtlichen Anstellungsverhältnis. Hinweise zum Lehrpersonalrecht finden sich im zweiten Kapitel. → Personalrecht der Volksschule
- Mit dem neu definierten Berufsauftrag für Lehrpersonen werden die Erwartungen an die Berufserfüllung auch zeitlich festgelegt. Im Kapitel Pflichten der Lehrperson informieren Sie sich über deren Berufspflichten. → Pflichten der Lehrperson
- Lehrpersonen sind heute keine «Einzelkämpfer» mehr und die Zusammenarbeit ist eine festgeschriebene Berufspflicht der Lehrpersonen. Ohne eine gute Zusammenarbeit zwischen allen Schulbeteiligten funktioniert eine zeitgemässe Schule nicht. → Zusammenarbeit im Team
- Zwei Kapitel informieren Sie über die Ausbildung zur Lehrperson im Kanton Zürich, über das Weiterbildungsangebot für Lehrpersonen und über die Beratungsangebote für Lehrpersonen, ganze Schulteams, Schulleitungen und nicht zuletzt für Schulpflegen. → Aus- & Weiterbildung → Beratung
- Lehrpersonen werden durch weitere Fachpersonen unterstützt. → Schulische Heilpädagoginnen und Heilpädagogen → Therapeutinnen und Therapeuten → DaZ-Lehrpersonen
- Informationen zu den Schulleitungen finden Sie unter dem Reiter «Schule» im Kapitel → Die Schulleitung
- Die Schule beschäftigt weiteres kommunales Personal. Klassenassistenzen unterstützen die Lehrpersonen in speziellen Situationen mit ihrer Klasse, zum Beispiel im Rahmen eines ISR-Settings oder sie sind als zusätzliche Aufsichtsperson im Schwimmbad oder in der Aufgabenhilfe angestellt. → Weiteres kommunales Personal
- Über die öffentlich-rechtlichen und privaten Organisationen der Lehrpersonen informiert Sie das letzte Kapitel. → Die Organisationen der Lehrerschaft