Bildungsdirektion
Volksschulamt

Hintergrund

Laienaufsicht - Milizsystem

Entstehung

Der Ustertag 22. November 1830 war bekanntlich die Geburtsstunde der Demokratie im Kanton Zürich. Das Volk erklärte sich zum obersten Souverän. Es war den Gründungsvätern klar, dass die Demokratie nur wird funktionieren können, wenn die Bevölkerung auch eine genügende Bildung bekommt: Volkssouveränität ohne Volksbildung ist leerer Schall. → Kleine Zürcher Schulgeschichte

Weil die Bildung so wichtig erachtet wurde, sollte die Verantwortung dafür durch Volksvertreter übernommen werden und nicht mehr wie bisher durch die Kirche. Es entstanden Schulgenossenschaften und schliesslich Schulgemeinden mit vom Volk gewählten Schulpflegen und Bezirksschulpflegen als Aufsichtsinstanzen. Kantonale Schulinspektoren, wie sie in anderen Kantonen zur Schulaufsicht eingesetzt wurden, waren im Kanton Zürich nie ein Thema und der «eidgenössische Schulvogt» ein Feindbild. Stattdessen gab es einen kantonalen und säkularen Erziehungsrat mit Regierungsbefugnissen.

Vorzüge des Milizsystems

Das Milizsystem hat die 175 Jahre überstanden und sich als traditionelle demokratische Einrichtung im Kanton Zürich im Grundsatz bewährt:

Der Begriff «Laie» bedeutet im allgemeinen Sprachgebrauch ein Ignorant (Nichtwisser), der von der Sache keine Ahnung hat. Hier ist der Begriff aus der Kirchensprache entnommen, wie so vieles in der Volksschule (Synode, Kapitel, Vikar). Laie bedeutet «Nicht-Theologe», auf die Schule bezogen «Nicht-Pädagoge». Dieser kann von der Sache durchaus etwas verstehen. Die Bezeichnung «Milizsystem» an Stelle der «Laienaufsicht» ist zutreffender.

Das Milizsystem am Anschlag

Seit den 1970er-Jahren wurde das Milizsystem immer stärker strapaziert, kam an seine Grenzen und wurde vermehrt in Frage gestellt. Die Ursachen dazu waren vielfältig:

Der Zeit- und Arbeitsaufwand für die Behörde stieg gewaltig an und die Überlastung führte zu vorzeitigen Rücktritten, schnelleren Amtswechseln und kürzeren Amtsdauern. Eine Amtsdauer von 4 Jahren war die Regel, es häuften sich die Rücktritte während der ersten Amtsdauer, z.T. sogar kurze Zeit nach Amtsantritt. es gab Gemeinden, in denen bei dem Amtswechsel die gesamte Behörde zurücktrat. Der Know-how-Verlust bei einer solchen Rotation ist enorm. Die kurzen Amtsdauern behindern eine kontinuierliche Führung und Politik.

Eine ETH-Studie zur Schulpflegetätigkeit im Kanton Zürich aus dem Jahr 2006 (Datenbasis aus einer Umfrage 2004/2005) weist einen durchschnittlichen jährlichen Aufwand pro Schulpfleger/in von 357 Std. auf, allerdings vor der Umsetzung des VSG.

Die Stützung des Milizsystems mit der Geleiteten Schule

Mit der Umsetzung des Volksschulgesetzes von 2005 kam nochmals eine beträchtliche Mehrbelastung auf die Behörde zu. Das neue Bildungsgesetz schaffte zwar eine Ebene des Milizsystems (die Bezirksschulpflegen) ab und richtete eine kantonale Schulaufsicht ein. Damit wollte man aber das Laiensystem nicht abschaffen, sondern es auf Gemeindeebene vielmehr stärken. Die Schulleitungen sollen die Schulpflege vom Alltagsgeschäft entlasten und bei der Personalführung unterstützen. Eine professionelle Schulverwaltung sorgt in Zusammenarbeit mit der Schulleitung für eine reibungslose Administration. → Schulverwaltung

Die Schulgemeinden haben inzwischen ihre Strukturen reorganisiert, Aufgaben delegiert und sogar die Mitgliederzahl der Schulpflege reduziert. Die Schulpflege als Laien- und Milizbehörde soll sich möglichst auf das Wichtige und Grundsätzliche beschränken können. Dies in einem zeitlichen Umfang, der auch für Persönlichkeiten mit Familie oder einer anspruchsvollen beruflichen Tätigkeit verkraftbar ist. Ziel sollte es sein, dass bei den Schulpflegerinnen und Schulpflegern die Amtszeit von mehr als einer Amtsdauer wieder zur Regel wird. Auf die oben aufgeführten Vorzüge des Milizsystems dürfen und wollen wir nicht verzichten.
Die Rolle der Schulpflege in Geleiteten Schulen

Unsere Volksschule braucht weiterhin fähige und engagierte Volksvertreter und -vertreterinnen, die mit Freude ihre Freizeit und Arbeitsleistung zur Verfügung stellen. Den politischen Parteien, Orts- und Quartiervereinen und anderen Gruppierungen, die sich der Rekrutierung von Behördenmitgliedern widmen, kommt eine grosse Verantwortung zu.

Die Kandidaten und Kandidatinnen sollen wissen, was mit dem Amt auf sie zukommt, und nicht einfach dazu überredet werden mit der Beschwichtigung, es gebe gar nicht viel zu tun.

Die Gemeinden sollen dafür sorgen, dass die Freiwilligenarbeit entsprechend der hohen Verantwortung angemessen entschädigt wird und zudem eine professionelle Schulverwaltung zur Verfügung steht.

Weiterführende Informationen

Wehner, Theo, Güntert, Stefan: Miliztätigkeit Schulpflege: Zwischen Professionalisierung und Freiwilligkeit, ETH-Forschungsprojekt (2008)

Wehner, Theo, Güntert, Stefan: Schlussbericht: Erfolgsfaktoren der Arbeit von Schulpflegen, ETH-Forschungsprojekt (2010)

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