Bildungsdirektion
Volksschulamt

Grundlagen

Der Zürcher Lehrplan 21

Lehrpläne als Auftrag der Gesellschaft an die Schule

Der Lehrplan für die Volksschule des Kantons Zürich entstand auf der Grundlage des Lehrplans 21, den die 21 deutsch- und mehrsprachigen Kantone von 2010 bis 2014 gemeinsam erarbeitet haben. Mit dem Lehrplan setzt der Kanton Zürich den Artikel 62 der Bundesverfassung um. Der Artikel verlangt, dass die Kantone die Ziele der Volksschule einander angleichen. Der Lehrplan wird vom Bildungsrat erlassen.

Der Lehrplan enthält den bildungspolitisch legitimierten Auftrag der Gesellschaft an die Volksschule. Er legt die Ziele für den Unterricht aller Stufen der Volksschule fest und ist ein Planungsinstrument für Lehrpersonen, Schulen und Bildungsbehörden. Er orientiert Eltern und Erziehungsberechtigte, Schülerinnen und Schüler, die Abnehmer der Sekundarstufe II, die Pädagogischen Hochschulen und die Lehrmittelschaffenden über die in der Volksschule zu erreichenden Kompetenzen.

Kompetenzen legen fest, welches Wissen und Können Schülerinnen und Schüler in den Fachbereichen erwerben sollen. Schulische Bildung bedeutet - insbesondere auf der Volksschulstufe - die kontinuierliche, durch Lehrpersonen und Lehrmittel unterstützte Aneignung von Wissen und Fähigkeiten.

Der Lehrplan gilt im Grundsatz für alle Kinder. Auch Sonderschulen orientiert er über die anzustrebenden Bildungsziele und Kompetenzen.

Wozu dienen Lehrpläne?

Der Lehrplan dient den Schulträgern zu Auftragserteilung und Steuerung in folgenden Bereichen:

Für Lehrerinnen und Lehrer erfüllt der Lehrplan grundsätzlich drei Funktionen: Er ist Arbeitsinstrument für die Planung und die Durchführung des Unterrichts, er dient als Reflexionsinstrument und ist zudem Instrument zur Legitimation dessen, was Lehrpersonen mit ihren Klassen lernen, erarbeiten und erleben.

Diese Funktionen nimmt er bis zur Ebene der Kompetenzen und Kompetenzstufen wahr. Die Erarbeitung von Lernzielen für den Unterricht obliegt den Lehrerinnen und Lehrern.

Aufbau des Lehrplans

Zyklen

Der Lehrplan unterteilt die elf Schuljahre in drei Zyklen. Der 1. Zyklus umfasst zwei Jahre Kindergarten und die ersten zwei Jahre der Primarstufe (bis Ende 2. Klasse). Der 2. Zyklus umfasst vier Jahre Primarstufe (3. bis 6. Klasse) und der 3. Zyklus die drei Jahre der Sekundarstufe I (7. bis 9. Klasse).

Fachbereiche und Module

Der Lehrplan ist in die sechs Fachbereiche Sprachen; Mathematik; Natur, Mensch Gesellschaft (NMG); Gestalten; Musik sowie Bewegung und Sport strukturiert.
Daneben enthält er die Lehrpläne für die Module Medien und Informatik sowie Berufliche Orientierung.

Im 1. Zyklus orientiert sich der Unterricht stark an der Entwicklung der Kinder und wird vor allem zu Beginn fächerübergreifend organisiert und gestaltet. Das Spiel hat eine hohe Bedeutung. Um dieser Ausrichtung Rechnung zu tragen, zeigen im Lehrplan neun entwicklungsorientierte Zugänge auf, wie an der Entwicklung und dem Lernen der Kinder im 1. Zyklus angeknüpft werden kann.

Überfachliche Kompetenzen

In die Fachbereichs- und Modullehrpläne sind überfachliche Kompetenzen eingearbeitet. Dazu gehören personale, soziale und methodische Kompetenzen. Der Projektunterricht in der 3. Klasse der Sekundarstufe baut auf den bis dahin erworbenen überfachlichen Kompetenzen auf.

Elemente des Kompetenzaufbaus und Verbindlichkeiten

Im Kompetenzaufbau wird dargestellt, wie die Kompetenzen vom Kindergarten bis zum Ende der Volksschule aufgebaut werden.

Kompetenzbereiche und Handlungsaspekte

Auf der ersten Ebene sind die Fachbereich- und Modullehrpläne in Kompetenzbereiche und Handlungs- oder Themenaspekte unterteilt.

Kompetenzen und Kompetenzstufen

Zu jedem Kompetenzbereich werden Kompetenzen formuliert und deren Aufbau in Kompetenzstufen dargestellt. Die Kompetenzen lenken den Blick auf das Ende der Volksschule und beschreiben, was Schülerinnen und Schüler dann wissen und können.

Grundansprüche des Zyklus

Im Kompetenzaufbau werden einzelne Kompetenzstufen als Grundansprüche gekennzeichnet (grau hinterlegt). Die Grundansprüche sind die Kompetenzstufen, welche die Schülerinnen und Schüler spätestens bis zum Ende des jeweiligen Zyklus erreichen sollen.
Für einzelne Schülerinnen und Schüler können die Grundansprüche bei Bedarf nach unten angepasst werden (Vereinbarung angepasster Lernziele).
Die Schule als Institution und die Lehrpersonen haben den Auftrag, die Erreichung der Grundansprüche im Unterricht zu ermöglichen.

Auftrag des Zyklus

Der Auftrag des Zyklus definiert, an welchen Kompetenzstufen in diesem Zyklus verbindlich gearbeitet werden muss. Die Schülerinnen und Schüler müssen im Unterricht die Möglichkeit erhalten, an den Kompetenzstufen, die über die Grundansprüche hinaus zum Auftrag des Zyklus gehören, zu arbeiten.

Besonders begabte Schülerinnen und Schülern sollen Gelegenheit erhalten, sich in zusätzliche Themen und Inhalte zu vertiefen (Enrichment) bzw. in eigenem Lerntempo an weiterführenden Kompetenzen oder Kompetenzstufen zu arbeiten (Akzeleration).

Orientierungspunkte

In der Mitte des 1. Zyklus, des 2. Zyklus und 3. Zyklus ist je ein Orientierungspunkt gesetzt. Die Orientierungspunkte legen fest, welche Kompetenzstufen bis zum Ende des Kindergartens und der 4. Klasse sowie bis zur Mitte der 8. Klasse verbindlich bearbeitet werden müssen. Sie dienen den Lehrerinnen und Lehrern als Planungs- und Orientierungshilfe.

Woran merke ich, dass nach Lehrplan unterrichtet wird?

Im kompetenzorientierten Unterricht gestaltet die Lehrperson einen fachlich gehaltvollen und methodisch vielfältigen Unterricht. Im Folgenden finden Sie Hinweise, woran Sie einen solchen Unterricht erkennen können. Sie werden nicht alle Merkmale in jeder Lektion oder bei jedem Besuch feststellen können, aber einzelne sollten sicht- und erfahrbar sein.

Lernzieltransparenz

Lehrperson, Schülerinnen und Schüler sind sich über Ziele und Inhalte des stattfindenden Unterrichts im Klaren. Die Zielformulierungen sind in irgendeiner Weise sichtbar, stehen vielleicht an der Wandtafel oder im Wochenplan oder werden von der Lehrperson zu Beginn der Lektion formuliert.

Vielfältige Unterrichtsformen

Mit vielfältige Unterrichtsmethoden gehen Lehrpersonen auf die heterogenen Voraussetzungen und Bedürfnisse der Lernenden und die Zusammensetzung der Klasse ein. Sie variieren passend zu den Unterrichtszielen die Lehr- und Lernformen. Beispiele von Unterrichtsformen, denen ein hohes Potenzial für zielerreichendes Lernen zuzuschreiben ist, sind frontaler Klassenunterricht, Planarbeit, Formen des kooperativen Lernens, entdeckendes, problem- und projektorientiertes Lernen, das Führen von Lerntagebüchern, der Einbezug von Spielelementen in Lernumgebungen, aber auch die Nutzung von fachdidaktischen Lernmedien und von ausserschulischen Lernorten.
Lehr- und Lernformen

Fachbedeutsame, gehaltvolle Aufgaben

Inhaltlich bedeutsame und methodisch durchdachte Aufgaben und Lernaufträge bilden das Rückgrat guten Unterrichts. Sie sind auf die mit dem Unterricht verfolgten Zielsetzungen abgestimmt.

Gute kompetenzorientierte Aufgaben sind gehaltvoll und repräsentieren Kernideen des Fachbereichs. Sie beinhalten herausfordernde aber nicht überfordernde Problemstellungen, welche zum Denken aktivieren und zum Handeln anregen. Sie sprechen schwächere und stärkere Lernende an (enge, halboffene und offene Aufgabenstellungen). Sie wecken Neugier und Motivation (z.B. durch Alltagsnähe, Anschaulichkeit, Spielcharakter).

Beurteilung von Kompetenzen

Zu einem guten Unterricht gemäss Zürcher Lehrplan 21 gehören regelmässige präzise Rückmeldungen an die Schülerinnen und Schüler über ihre Lernfortschritten und Lernergebnisse. Diese Rückmeldungen befördern den weiteren Lernweg der Kinder und Jugendlichen.

Mit der Kompetenzorientierung steht neben dem Erwerb von fundiertem Wissen auch dessen Anwendung in verschiedenen Situationen im Zentrum. Die Schülerinnen und Schüler sollen also handelnd zeigen, was sie können. Für die Lehrperson heisst das, vielfältige Beurteilungsformen einzusetzen. Beispielsweise sind neben schriftlichen Prüfungen auch mündliche Tests, Klassengespräche und individuelle Lerndialoge, Bewertung von Präsentationen und Gruppenaufgaben oder die Arbeit mit Portfolios in die Beurteilung einzubeziehen. Zur Einschätzung von Kompetenzen braucht es verschiedene Informationsquellen.

Unterrichtsorganisation und Stundenpläne

Grundsätzlich unterrichten die Lehrerinnen und Lehrer nach dem Stundenplan. Sie können aber auch einzelne Fachbereiche abwechslungsweise zu Blöcken gruppieren und Unterrichtsprojekte durchführen. Im Laufe eines Jahres können alle diese Organisationsformen angewendet werden. Die Lehrpersonen achten darauf, dass sie die in den Lektionentafeln vorgeschriebenen Anteile im Laufe des Schuljahres einhalten. Massgeblich ist die Erreichung der Lernziele. Unterricht in Blöcken und Projektunterricht bedingen vermehrte Zusammenarbeit im Schulhaus.

Mädchen und Jungen werden grundsätzlich zusammen unterrichtet. Ausnahmen sind möglich für eine beschränkte Zeit im Rahmen eines Projektes, zur Bearbeitung bestimmter Themen oder auf der Sekundarstufe im Fachbereich Bewegung und Sport. Kriterium für nach Geschlecht getrenntem Unterricht ist die begründete Erwartung, dass sich mindestens eine der dazu gebildeten Gruppen aufgrund der Trennung besser entwickeln kann.

Eintrag in den Stundenplan

Für die Schülerinnen und Schüler bis und mit 3. Klasse werden in den Stundenplan grundsätzlich die Präsenzzeiten eingetragen. Für die Schülerinnen und Schüler ab der 4. Klasse werden in den Stundenplan grundsätzlich die Fachbereiche eingetragen.

Die für die Schülerinnen und Schüler massgebliche Anzahl Lektionen je Fachbereich ist aus der Lektionentafel ersichtlich.
Wenn es aus organisatorischen Gründen erforderlich ist, werden genauere Bezeichnungen in den Stundenplan eingetragen, z. B. bei Unterricht durch Fachlehrerinnen oder Fachlehrer, Unterricht in Spezialräumen, bei Wahl- oder Freifächern. Kurse werden nicht in den Stundenplan eingetragen.

In der dritten Klasse der Sekundarstufe hat jede Schülerin bzw. jeder Schüler wegen des Wahlfachunterrichts einen individuellen Stundenplan. Kurse werden nicht in den Stundenplan eingetragen.

Der Zürcher Lehrplan 21 wurde im März 2017 vom Bildungsrat erlassen. Er kann gesamthaft oder für jeden Fachbereich und Zyklus einzeln heruntergeladen werden (zh.lehrplan.ch). Als Mitglied der Schulpflege sollten Sie das einleitende Kapitel „Überblick“ und im Kapitel „Grundlagen“ die Bildungsziele lesen, damit Sie zentrale Grundsätze des Lehrplans kennen.

Weiterführende Informationen

Website Kanton Zürich > Informationen für die Volksschule >> Unterricht

Der Lehrplan zum Download: Der Zürcher Lehrplan 21


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