Grundlagen
Schulqualitätsmanagement — ausgewählte Elemente
Gemäss § 41 b des Volksschulgesetzes setzen sich die Schulen im Rahmen ihrer Schulprogramme Ziele. Diese können im organisatorischen, pädagogischen oder personellen Bereich liegen. Die Schulen bestimmen Massnahmen, um diese Ziele zu erreichen, und überprüfen die Zielerreichung.
Im Rahmen der kantonalen Vorgaben können sich Schulen mit dem Schulprogramm ein eigenes Profil geben. Es besteht ein gewisser Gestaltungsspielraum in der Schwerpunktsetzung. Insgesamt soll es an der Volksschule ein einheitliches Bildungsangebot geben und Qualitätsentwicklung stattfinden. Mit der Fachstelle für Schulbeurteilung auf kantonaler Ebene wurde eine professionelle Stelle geschaffen, welche durch ihre fachlich fundierte Aussensicht die Schulen und die Schulpflegen in der Qualitätssicherung und -entwicklung unterstützt. Die Einrichtung der Fachstelle ist eine bedeutsame Innovation. Mit den einheitlichen Ansprüchen an die Schulen leistet sie einen Beitrag an eine kantonsweit ausgeglichene Qualität der Volksschule. Sie ist für den professionellen Blick von aussen zuständig und überprüft die Qualität der Schule und des Unterrichts mindestens alle fünf Jahre.
Auf Gemeindeebene ist die Schulpflege für die Qualitätssicherung zuständig. Einerseits genehmigt sie das Schulprogramm und kann auf die Schwerpunktsetzung der Schule Einfluss nehmen. Zudem gehört es zur Aufsichtspflicht der Schulpflege, den Unterricht zu besuchen und sich über die Entwicklung der Schule informieren zu lassen. Es ist Aufgabe der Schule, in einem Rechenschaftsbericht an die Schulpflege darzulegen, ob sie ihre Entwicklungsvorhaben erfolgreich vorantreiben konnte.
Überdies ist die Behörde für die Abläufe und die Regelung der Kompetenzen innerhalb der Behörde und der Zusammenarbeit mit der Schule zuständig. Diese Fragen werden im Organisationsstatut geregelt. Ob eine Schulpflege gut strukturiert arbeitet und ob es für die Schule klar ist, wann sie die Schulpflege informieren oder einbeziehen muss, ist für die Schulqualität von Bedeutung. Die Schulpflege spielt im Schulqualitätsmanagement also sowohl auf der Ebene der Schulentwicklung als auch auf der organisatorischen Ebene eine wichtige Rolle. Im ersten Bereich eher im Sinne von strategischer Führung und Aufsicht, im zweiten Bereich nimmt sie eine federführende Rolle ein.
Qualitätssicherung erfolgt immer mit einem externen und einem internen Blick. So leisten Lehrpersonen und Schulleiterinnen und Schulleiter ihren Beitrag zur Qualitätssicherung durch persönliche Weiterbildung und Selbstreflexion. Extern erfolgt die Qualitätssicherung auf individueller Ebene durch Mitarbeitergespräche und die Mitarbeiterbeurteilung. Die Schule entwickelt und sichert ihre Qualität durch ihr Schulprogramm, ihre Zielsetzungen, die Planung und die Überprüfung der Zielerreichung durch datengestützte Selbstevaluation. Von aussen wird die Schule durch die Schulpflege beaufsichtigt und alle fünf Jahre von der Fachstelle für Schulbeurteilung evaluiert. Das System der Volksschule lässt sich an Daten der Bildungsstatistik und von Lernstandserhebungen überprüfen und erhält eine Aussensicht durch nationale und internationale Erhebungen und Vergleiche, wie z.B. PISA.
→ Schulinternes Qualitätsmanagement
→ Mitarbeiterbeurteilung an der Volksschule
→ Handbuch Schulqualität
Fachstelle für Schulbeurteilung
Die professionelle externe Evaluation dient sowohl der Schulentwicklung als auch der Rechenschaftslegung gegenüber der Schulbehörde, der Öffentlichkeit und dem Kanton. Die Fachstelle für Schulbeurteilung überprüft alle fünf Jahre die Qualität der Schule in pädagogischer und organisatorischer Hinsicht. Sie erstattet der Schule und der Schulpflege Bericht und schlägt auf Wunsch Schritte zur Qualitätsentwicklung vor. Die Fachstelle ist nicht weisungsberechtigt. Die Verantwortung für die Qualität der Schule liegt bei der lokalen Schulbehörde.
Die Schule erarbeitet auf der Grundlage des Evaluationsberichtes und der Entwicklungsempfehlungen einen Massnahmenplan, der von der Schulpflege genehmigt wird. Die Aufgabe der Schulpflege ist es, die Schule bei der Umsetzung der Massnahmen zu unterstützen und Rechenschaft über die Zielerreichung einzufordern.
Werden wesentliche Qualitätsmängel festgestellt, ist die Schulpflege verpflichtet, entsprechende Massnahmen zu formulieren, anzuordnen und deren Umsetzung zu kontrollieren. Die Schulpflege informiert die Fachstelle über die getroffenen Massnahmen.
Die jährliche Berichterstattung über den Stand der Volksschulen zuhanden des Regierungsrates ist eine weitere Aufgabe der Fachstelle.
Was die Fachstelle für Schulbeurteilung nicht leistet:
- Keine Beurteilung der Schulpflege
- Keine Beurteilung der einzelnen Lehrperson (keine MAB)
- Keine Schulleistungstests, keine Ranglisten
- Keine Entwicklungsbegleitung bzw. Prozessberatung
Die Art und Weise der Durchführung der externen Evaluation sowie die inhaltlichen Qualitätsansprüche sind definiert und können auf der Website der Fachstelle eingesehen werden. Dies gewährleistet ein einheitliches Verfahren.
Öffentlichkeit des Evaluationsberichtes
Am 1. Oktober 2008 trat das Gesetz über Information und Datenschutz (IDG) in Kraft. Damit wurde auch im Kanton Zürich das «Öffentlichkeitsprinzip» eingeführt. Das Gesetz will das Handeln der öffentlichen Organe transparent gestalten, um so die freie Meinungsbildung, die Wahrnehmung der demokratischen Rechte und die Kontrolle des staatlichen Handelns zu erleichtern. Die Schulgemeinde und die Schulpflege sind öffentliche Organe und haben deshalb ihre Information gemäss den neuen Bestimmungen zu gestalten. Der Evaluationsbericht der Fachstelle für Schulbeurteilung unterliegt grundsätzlich dem Öffentlichkeitsprinzip, da er keine schützenswerten Personendaten enthält. → Datenschutz
Der Evaluationsbericht geht nach Abschluss der Evaluation an die Schule und an die Schulpflege. Damit wird die Schulgemeinde primäre Informationsträgerin. Die Fachstelle für Schulbeurteilung verweist deshalb Anfragen zur Bekanntgabe der Evaluationsergebnisse grundsätzlich an die zuständige Schulbehörde. Der Evaluationsbericht dient der Schule und der Schulpflege als Grundlage für die Massnahmenplanung. Um den Entscheidungsprozess über die Massnahmen nicht zu beeinflussen, ist der Bericht bis zum Behördenentscheid als interne Entscheidungsgrundlage zu qualifizieren, bis die Schulpflege über den Massnahmenplan befunden hat. Bis zu diesem Zeitpunkt kann die Schulpflege den Evaluationsbericht unter Verschluss halten und eine Publikation oder Einsichtnahme verweigern (§23 Abs. 2 lit. b IDG). Anschliessend ist die Schulpflege gemäss IDG verpflichtet, den Evaluationsbericht in geeigneter Form zu veröffentlichen.
Die Fachstelle empfiehlt den Schulen, Eltern, Schulangehörigen und die interessierte Öffentlichkeit in knapper und adressatengerechter Form über die Evaluation und das weitere Vorgehen zu informieren, in einem zweiten Schritt die Massnahmenplanung zusammen mit dem vollständigen Evaluationsbericht im Internet zu publizieren und so Transparenz zu schaffen. → Öffentlichkeitsarbeit
Qualitätssicherung der Schule
Das Volksschulgesetz fordert in § 45 von der Schulkonferenz die Auseinandersetzung mit einer «gemeinsamen pädagogischen Ausrichtung der Schule und den Problemen des Schulalltags». Antworten auf diese Fragen halten viele Schulen in Leitsätzen fest. Die Leitsätze bilden die Grundlage für das Schulprogramm der Schule. → Die Schulkonferenz
Das Schulprogramm ist die mittelfristige Planung der Schule (3–5 Jahre). Hier werden Entwicklungsschwerpunkte pädagogischer oder organisatorischer Art festgelegt, aber es wird auch festgehalten, was bereits erreicht und als gemeinsame Praxis weiterverfolgt wird. So entwickelt eine Schule mit der Zeit ihr eigenes Profil. Das Schulprogramm formuliert die übergeordneten Ziele, die verfolgt werden, legt den Zeitraum fest, in dem an diesem Thema gearbeitet werden soll, und nimmt eine erste Ressourcenschätzung vor. Darauf aufbauend legt die Schule ihre Jahresplanung fest. Hier verschafft sie sich den Überblick, was alles im kommenden Jahr läuft, und stellt sicher, dass sie sich nicht in zu vielen Vorhaben verliert.
Die Arbeit mit dem Schulprogramm ist in erster Linie Aufgabe der Schulkonferenz. Sie erarbeitet das Schulprogramm zuhanden der Schulpflege, die dieses genehmigt oder zurückweist. Die Schlüsselfunktion im Qualitätssicherungs- und -entwicklungsprozess hat die Schulleitung, die als Führungsperson diesen Prozess steuert. Ein wirksames Qualitätsmanagement braucht aber die Akteure der verschiedenen Ebenen. Es gelingt im Zusammenspiel von Selbst- und Fremdevaluation.
Das Handbuch Schulqualität
Wenn Schulen die eigene Praxis beurteilen oder Ziele für Entwicklungsvorhaben formulieren, stellt sich notgedrungen die Frage, was gute Praxis ist. → Das Handbuch Schulqualität hat den Anspruch, die relevanten Qualitätsbereiche von Schule und Unterricht zu beschreiben, und eignet sich deshalb als Bezugsrahmen für alle schulischen Qualitäts-, Beurteilungs-, Evaluations- und Feedbackprozesse. Es wurde von einer Projektgruppe entwickelt und nach einem breiten Vernehmlassungsverfahren überarbeitet und verabschiedet. Die für das Handbuch systematisch erhobenen, erprobten, validierten und dann vom Bildungsrat beschlossenen Qualitätserwartungen sollen allen Beteiligten einen nachvollziehbaren Orientierungsrahmen für die Schulqualität im Kanton Zürich bieten.
Das Handbuch eignet sich nicht nur für die externe Evaluation, sondern kann auf verschiedenen Ebenen genutzt werden:
- Selbstbeurteilung der Lehrpersonen beim Einholen von Individualfeedback
- Fremdbeurteilung der Lehrpersonen (MAB)
- Zielformulierung für Entwicklungsvorhaben und deren Evaluation
- Standortbestimmung der Schule
Weiterführende Informationen
Bildungsdirektion: Fachstelle für Schulbeurteilung
Bildungsdirektion: Handbuch Schulqualität 2. Ausgabe 2011.
Bildungsdirektion: Schulprogramm