Aufgabe der Gemeinde
Schulsozialarbeit
Was ist Schulsozialarbeit?
Schulsozialarbeit (SSA) ist ein eigenständiges Handlungsfeld der Kinder- und Jugendhilfe für soziale und sozialpädagogische Fragen in der Schule. Sie bringt das spezifische Fachwissen und Handlungsrepertoire der Sozialen Arbeit in die Schule ein und unterstützt die Schule bei der Früherkennung, -erfassung und -bearbeitung von sozialen Problemen oder persönlichen Nöten von Kindern und Jugendlichen, die deren Entwicklung und schulische Integration gefährden. Dazu bietet Schulsozialarbeit Beratungs-, Interventions- und Präventionsleistungen sowie Triage- und Vernetzungsfunktionen an. → Kindesrecht und Kindesschutz
Gesetzliche Grundlagen der Schulsozialarbeit im Kanton Zürich
Mit Inkrafttreten des neuen Kinder- und Jugendhilfegesetzes (KJHG) vom 14. März 2011 sind alle Gemeinden im Kanton Zürich verpflichtet, Schulsozialarbeit anzubieten.
Die wichtigsten im KJHG geregelten Punkte:
- SSA ist ein Angebot der ambulanten Kinder- und Jugendhilfe
- Gemeinden sorgen für ein bedarfsgerechtes Angebot an SSA
- Gemeinden können mit dem Kanton Leistungsvereinbarungen abschliessen, um die Führung der SSA gegen kostendeckende Beiträge der zuständigen Jugendhilfestelle zu übertragen
Trägerschaften
Die Trägerschaftsformen von SSA sind heterogen. In der Stadt Zürich zeichnet sich das städtische Sozialdepartement, in Winterthur das städtische Departement Schule und Sport verantwortlich, und als grösster Anbieter von SSA fungiert das AJB. Allen drei Anbietern ist gemein, dass sie SSA als Handlungsfeld der Sozialen Arbeit in den Schulen definieren. SSA bewährt sich und geniesst sowohl bei den Schulen als auch bei den Jugendhilfestellen eine hohe Akzeptanz. Schulpflegen, Schulleitungen und Lehrpersonen engagieren sich gleichermassen für dieses Angebot.
Was kann die kantonale Kinder- und Jugendhilfe in Sachen Schulsozialarbeit bieten?
Mit dem modularen Angebot für die Schulen kann die kantonale Jugendhilfe den Trägern der SSA heute folgende Leistungen bieten:
- Qualifizierte fachliche Begleitung bzw. Leitung der Schulsozialarbeitenden
- Vernetzung der Schulsozialarbeitenden
- Fachaustausch, Inter- und Supervision
- Interdisziplinäre und interinstitutionelle Vernetzung
- Weiterentwicklung der SSA in Zusammenarbeit mit den Hochschulen, der Forschung und den Fachverbänden
- Dokumentation und Statistik
- Qualitätssicherung durch die Fachstelle SSA und die Regionalstellen SSA des AJB
Auf der Grundlage von kostenpflichtigen Leistungsvereinbarungen wird eine modulare Angebotspalette an bedarfsspezifischen Dienstleistungen im Aufbau und im Betrieb von SSA angeboten, die wie folgt aussieht:
A-Module: Führung SSA
- A-1 Führung und Erbringung SSA im Auftrag der Gemeinden (Anstellung der Schulsozialarbeitenden beim AJB)
- A-2 Führung von in den (Schul-)Gemeinden angestellten Schulsozialarbeitenden
B-Module: Beratung und Begleitung SSA
- B-1 Aufbaubegleitung von SSA in den Gemeinden
- B-2 Konzeptüberarbeitung für die Gemeinden
- B-3 Fachliche Begleitung der SSA in den Gemeinden
- B-4 Vernetzung und Fachaustausch SSA
- B-5 div. Support auf Nachfrage der Gemeinden à Formatierung?
Weiterführende Informationen
Weiterführende Informationen wie Grundlagen und Umsetzungshilfen zur Einführung von SSA, Empfehlungen zur Einführung von SSA, zur Leistungserfassung und Aktenführung und zur Zusammenarbeit zwischen SSA und weiteren, ein Merkblatt zu SSA und Elternbildung sowie Vorlagen für Stellenbeschreibungen und Ausschreibungen finden Sie unter → Schulsozialarbeit