Bildungsdirektion
Volksschulamt

Grundlagen

Elternmitwirkung

Eine gute Zusammenarbeit zwischen Schule und Eltern wirkt sich positiv auf das Schulhausklima und den Lernerfolg aus. Fruchtbare Zusammenarbeit findet nicht automatisch statt, es braucht den Willen und die persönliche Bereitschaft aller Beteiligten, der Lehrpersonen, der Schulleitung, der Eltern und der Behördenmitglieder.

Die Zusammenarbeit findet auf verschiedenen Ebenen statt und kennt unterschiedliche Formen und Ziele, die sich bereits in der Wortwahl zeigen: Elternkontakt, Elterninformation, Elternmitarbeit, Elternmithilfe, Elternmitwirkung, Elternmitbestimmung, Elternmitentscheidung. Durch die Wortwahl werden Intensität und Charakter der Zusammenarbeit mit den Eltern differenziert. → Elternrechte und Elternpflichten

Das Volksschulgesetz hat zum einen die individuelle Zusammenarbeit mit den Eltern präzisiert und bei den Schullaufbahnentscheiden ein Mitbestimmungsrecht verankert und zum andern eine allgemeine Mitwirkung (Mitsprache) der Elternschaft eingeräumt. Bei Letzterer ist namentlich nur die Mitsprache beim Schulprogramm genannt, ausgeschlossen ist sie bei Personalfragen und in der Unterrichtsgestaltung. Im Übrigen haben die Schulgemeinden diese Mitwirkung im Organisationsstatut zu umschreiben. Die Bestimmungen von Volksschulgesetz und Volksschulverordnung sind im Kapitel «Kompetenzabgrenzung Eltern – Schule» aufgeführt.
Schullaufbahnentscheide und Schülerbeurteilung

Die allgemeine Elternmitwirkung unterscheidet sich von der individuellen Mitwirkung in erster Linie dadurch, dass im Fokus nicht das eigene Kind, sondern die Schule als Gemeinschaft steht. In Elternräte, Elternforen etc. engagieren sich die Eltern für die Schule, arbeiten an Projekten mit, organisieren Veranstaltungen, unterstützen die Schule in den verschiedensten Bereichen.

Die Bildungsdirektion hat in einer Handreichung Zusammenarbeit, Mitwirkung und Partizipation in der Schule die wesentlichen Merkmale der allgemeinen Elternmitwirkung aufgeführt. Die Handreichung dient als Leitfaden und Orientierungshilfe zur Umsetzung (→ weiterführende Informationen).

Im Folgenden wird ein Überblick zu den verschiedenen Ebenen gegeben mit Beispielen und kurzen Kommentaren:

Ebene einzelnes Kind (individuelle Mitwirkung)

Elternschaft
Partner / innen
Formen und Inhalte

Dies ist die traditionelle, bekannte Ebene, der Kontakt zwischen Klassenlehrperson und einzelnen Eltern. Hier werden die individuellen Themen besprochen: Bei den Gesprächen stehen Leistung und Verhalten und somit eine ganzheitliche Betrachtung des Kindes im Mittelpunkt. Lehrpersonen informieren die Eltern über besondere Vorfälle und umgekehrt. Eltern sind zur Mitwirkung verpflichtet, sie können sich dem Kontakt mit der Lehrerin nicht entziehen. Je nach Alter des Kindes und nach Thema werden die Schüler und Schülerinnen mit einbezogen (VSG § 50 Abs. 3). Üblich ist ein Gespräch pro Jahr und Kind, bei Bedarf auch mehr.
Elternrechte und Elternpflichten

Obligatorisch sind die folgenden Gespräche:

Ebene Klasse

Elternschaft
Partner / innen
Formen und Inhalte

Diese Zusammenarbeitsebene ist ebenfalls wohl bekannt. Von den aufgelisteten Formen werden der Elternabend und der Elternbrief wohl am häufigsten genutzt. Anzustreben ist der themenbezogene Miteinbezug der Eltern, um von ihren Ressourcen zum Wohle der Kinder profitieren zu können. Auf diese Weise entsteht auch ein partnerschaftlicheres Verhältnis, was für das Klima von Vorteil ist. Der Elternkontakt hat auch einen gesellschaftspolitischen Aspekt und trägt zur Integration von fremdsprachigen Eltern bei.

Ebene Schule (allgemeine Mitwirkung)

Elternschaft
Partner / innen
Formen und Inhalte

Elternbildung entwickelt und vertieft Erziehungskompetenzen von Eltern und Erziehenden. Elternbildungsveranstaltungen gemeinsam zu planen und durchzuführen bietet für Schule und Elternhaus die Gelegenheit, ein gemeinsames Erziehungsverständnis zu fördern und Elternmitwirkung zu leben. Die Geschäftsstelle Elternbildung (Amt für Jugend und Berufsberatung) unterstützt interessierte Volksschulen in der Gestaltung eines schulspezifischen Elternbildungsangebotes. → ajb.zh.ch

Ebene Gemeinde (allgemeine Mitwirkung)

Elternschaft
Partner / innen
Formen und Inhalte

In kleinen Schulgemeinden fällt die Ebene Schule und Gemeinde zusammen. In grossen Schulgemeinden kann sich die Elternschaft auch auf Gemeindeebene organisieren, z.B. macht es bei der Kulturvermittlung Sinn, diese auf das ganze Gemeindegebiet auszudehnen, um Kontinuität zu erreichen.

Ebene Kanton (Elternorganisationen)

Elternschaft
Partner / innen
Formen und Inhalte

Diese Ebene ist der Vollständigkeit halber erwähnt. Engagierte Eltern sind bereit, sich in ihrer Freizeit auch auf Kantonsebene in eher politischer Art und Weise einzusetzen.

Elternorganisationen

Kantonale und gesamtschweizerische Elternorganisationen setzen sich dafür ein, Elterngremien zu vernetzen, Konzepte und Unterlagen von allgemeinem Interesse zu verbreiten und Elterngremien zu unterstützen. Diese Organisationen sorgen für die Vernetzung mit anderen Organisationen, sensibilisieren Politiker/innen und Vertreter/innen der Wirtschaft für die Anliegen der Schule und all ihrer Beteiligten und sind Ansprechpartner der kantonalen Bildungsverantwortlichen. In dieser Funktion nehmen sie an Vernehmlassungen teil und verfassen Stellungsnahmen zu wichtigen bildungspolitischen Themen. Im Februar 2012 wurde der Dachverband der Elterngremien im Kanton Zürich (KEO) gegründet. Er vernetzt die öffentlich-rechtlichen Elternorganisationen der Schulen und andere Elterngremien. Er will die Elternmitwirkung in bildungspolitischen Fragen auf Gemeinde- und Kantonsebene stärker und flächendeckend demokratisch abstützen.

Geschäftsstelle KEO
Postfach 133
8408 Winterthur
www.keo-zh.ch

Nehmen Sie Anteil an der wichtigen Schnittstelle zwischen der Schule und der Elternschaft. Fragen Sie nach, wie die einzelnen Lehrpersonen die Kontaktebenen gestalten und wie die Erfahrungen sind. Stellen Sie aber auch die Forderung auf (Verankerung im Schulprogramm), dass die Schulleitung und Lehrperson ihre Pflicht zur aktiven Gestaltung der Zusammenarbeit, insbesondere die Pflicht zur Information, wahrnimmt. Die allgemeine Elternmitwirkung muss der Schule ein starkes Anliegen sein, deshalb ist es wichtig, dass die Schulleitung in den Sitzungen der Elterngremien möglichst vertreten ist.

Klären Sie aber auch Ihr eigenes Verhältnis zur Elternmitwirkung. Thematisieren Sie innerhalb der Schulpflege die Chancen der Elternmitwirkung, aber auch Ihre Bedenken gegenüber diesem neuen Gremium. Sorgen Sie dafür, dass in Ihrer Schulgemeinde ein überzeugendes Konzept der offenen Information gelebt wird. Vermitteln Sie bei Konflikten und stellen Sie die Infrastruktur der Schule für Anlässe mit Eltern zur Verfügung.

Weiterführende Informationen

Bildungsdirektion: Umsetzung Volksschulgesetz: Handreichung Zusammenarbeit, Mitwirkung und Partizipation in der Schule, Zürich, 2006

Kantonale Elternmitwirkungsorganisation KEO: Handbuch für Elternräte http://www.keo-zh.ch/handbuch

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