Bildungsdirektion
Volksschulamt

Grundlagen

Aufbau der Volksschule

Volksschule und Anschlussstufen

Schulstufen und Übergänge

1. Die zürcherische Volksschule umfasst elf obligatorische Jahre im Kindergarten, der Primar- und Sekundarschule.

2. Seit 2008 ist der Kindergarten kantonalisiert. Die Lehrpersonen des Kindergartens sind dem übrigen Lehrpersonal gleichgestellt und der Besuch des Kindergartens ist obligatorisch. Der Kindergarten dauert in der Regel zwei Jahre. Der Übertritt in die Primarschule kann ausnahmsweise nach einem oder drei Jahren erfolgen.

3. Die Primarschule dauert sechs Jahre. Nach drei Jahren wechseln in der Regel die für die Klasse verantwortliche Lehrperson und wenn möglich die Zusammensetzung der Klasse.

4. Die Sekundarschule umfasst die Schuljahre 9 bis 11. Die Schulgemeinden sind frei, unter verschiedenen Modellen zu wählen.

Detaillierte Grafik

Während der gesamten obligatorischen Schulzeit sind die Schulgemeinden verpflichtet, sonderpädagogische Massnahmen anzubieten. Solche Massnahmen sind Integrative Förderung, Therapie, Aufnahmeunterricht, Besondere Klassen und Sonderschulung.
Besonderer Bildungsbedarf

5. Die Gymnasien übernehmen in ihren unteren Klassen die Funktion der Volksschule bezüglich obligatorischer Schulpflicht:

6. Das Berufsvorbereitungsjahr ist ein einjähriges Brückenangebot zwischen der obligatorischen Schulzeit und dem Einstieg in die Berufswelt. Jugendliche mit individuellen Bildungslücken am Ende der obligatorischen Schulzeit werden auf die berufliche Grundbildung vorbereitet. Sie werden darin unterstützt, einen angemessenen Berufswahlentscheid zu treffen und einen entsprechenden Ausbildungsplatz zu finden.
Brückenangebote

7. Die Berufslehren sind nach dem dualen System aufgebaut: Arbeit und Ausbildung im Lehrbetrieb und 1–2 Tage theoretische und allgemeinbildende Ausbildung an Berufs- und Berufsmittelschulen.

Besondere Schulen: Das Volksschulgesetz erlaubt die Führung von Schulen für besonders begabte Schülerinnen und Schüler mit Bildungsschwerpunkten und Rahmenbedingungen. Schulen für Künstler/innen und Sportler/innen bestehen zurzeit in Zürich und Uster.
Kunst- & Sportschulen

Projekte

Informationen über laufende Projekte in der Zürcher Volksschule können auf der Homepage des Volksschulamtes eingesehen werden.
Schul- und Unterrichtsentwicklung

Download PDF