Aufgabe der Gemeinde
Gesundheit und Prävention
Bei Gesundheitsförderung und Prävention werden die ersten Grundlagen in der Familie gelegt, die ihre Fortsetzung in der Schule finden. Die Schule stellt neben der Familie das wichtigste Orientierungs- und Bezugssystem dar - so zu sagen als Arbeits- und Lebensort, in dem Kinder und Jugendliche einen erheblichen Teil ihrer Zeit verbringen. Die Schule hat demzufolge eine führende Rolle in der Entwicklung einer gesunden Persönlichkeit und Gesundheitskompetenz inne und – Themen zu Gesundheit und Gesundheitsförderung sind im Lehrplan enthalten.
Schule kann zudem als Grossbetrieb angesehen werden. Dies bedeutet, dass Gesundheit nicht nur Privatsache und Gesundheitsförderung lediglich Aufgabe der Eltern sind, sondern dass die Schule und die Schulgemeinden dafür ebenso Verantwortung tragen. Für Schulbehörden, die dafür sorgen müssen, dass ihre Schulen „gesunde“ Schulen sind, liegen die Verantwortlichkeiten im Gesundheitsgesetz vom 2. April 2007 begründet (GesG; LS 810.1). Schulbehörden stellen Rahmenbedingungen zur Verfügung, die der Gesundheitsförderung und Prävention Rechnung tragen.
Gesundheitsgesetz
Anleitung in Schulen
§ 49. 1 Kanton und Gemeinden sorgen dafür, dass die Schülerinnen und Schüler der Volks-, Mittel- und Berufsschulen dazu angeleitet werden, ihre Gesundheit zu fördern und Erkrankungen zu verhüten.
2 Der Kanton sorgt für die entsprechende Aus- und Weiterbildung der Lehrkräfte und stellt entsprechende Lehrmittel bereit.
Schulärztliche Dienste
§ 50. 1 Die Gemeinden sorgen für die Prävention und ärztliche Überwachung der Gesundheit der Schülerinnen und Schüler an der Volksschule.
2 Schulärztinnen und Schulärzte unterstützen im Verbund mit anderen für die schulische Prävention zuständigen Fachstellen die Schulen in den Präventionsmassnahmen, der Gesundheitsförderung und der Gesundheitsberatung.
3 Die Gemeinden und die zuständigen Direktionen stellen das Impfwesen in den Schulen sicher.
Schulzahnärztliche Dienste
§ 51. 1 Die Gemeinden sorgen für die regelmässige zahnärztliche Untersuchung und Behandlung der in der Gemeinde wohnhaften Kinder im Volksschulalter. Die Gemeinden können die Massnahmen auf die vor- und nachschulpflichtigen Kinder ausdehnen.
2 Die Untersuchung ist obligatorisch. Die Gemeinden tragen die Kosten der Untersuchung.
Unterstützungsangebote im Kanton Zürich
Gesundheit ist unteilbar und eine Querschnittsaufgabe. Die Erhaltung und Förderung der Gesundheit von Schülerinnen und Schülern ist eine gemeinsame Aufgabe. Deshalb sind neben der Suchtprävention und sexualpädagogischen Fachstellen u.a.m. auch die schulärztlichen Dienste und die Schulzahngesundheit im Jahresplan einer Schule einzuplanen.
Schulärztliche Dienste
Die schulärztlichen Kernaufgaben sind die obligatorische Gesundheitsvorsorge (schulärztliche Untersuchungen in der 5. Primarklasse und 2. Sekundarklasse, subsidiär auf der Kindergartenstufe), der Gesundheitsschutz (z.B. Prävention durch Impfungen, Verhinderung der Ausbreitung übertragbarer Krankheiten) und die Gesundheitsförderung von Schülerinnen und Schülern. Damit wird ein wichtiger Beitrag zur gesundheitlichen Chancengleichheit geleistet.
Schulärztinnen und Schulärzte begleiten und beraten Eltern, Kinder, Jugendliche und Lehrpersonen bei allen schulrelevanten Fragen rund um Gesundheit und Entwicklung im schulischen Umfeld. Sie sind dabei ein wichtiges Bindeglied zwischen Kind, Eltern, Kinder- und Hausärzten/-innen und weiteren Fachpersonen.
Siehe Kapitel → Der Schulärztliche Dienst
Informationen dazu (Broschüren, Rechtsgrundlagen, Informationsblätter) sind zu finden auf der Website unter Schulärztlicher Dienst
Bei Fragen wenden Sie sich an:
→ schularzt@vsa.zh.ch .
Schulzahnärztliche Dienste
Die wesentlichen gesetzlichen Grundlagen zu den schulzahnärztlichen Diensten sind Art. 51 des Gesundheitsgesetzes (GesG) und Abschnitt I der Verordnung über die Schul- und Volkszahnpflege (VSVZ) festgehalten. Die Gesundheitsdirektion hat die Aufsicht. Sie gibt in diesem Rahmen organisatorische und fachliche Anweisungen an die Gemeinden. Diese setzen Schulzahnärzte/-innen oder Konsiliarzahnärzte/-innen und Schulzahnpflege-Instruktorinnen ein. Die Bestandteile der Schulzahnmedizin sind:
- Zahnbezogener Gesundheitsunterricht in der Schule mit Zahnputzübungen und freiwilligen Fluoridanwendungen;
- eine jährliche obligatorische zahnärztliche Untersuchung;
- finanzielle Beiträge an die Zahnbehandlungen für Familien mit geringem Einkommen. Die Kosten hierfür tragen die Gemeinden.
Weitere Informationen sind zu finden unter: Schulzahnmedizin
Bei Fragen wenden Sie sich an:
→ kzd@gd.zh.ch
Sexualpädagogische Fachstellen
Sexual- und Aufklärungsunterricht in der Schule ist eine gesetzlich verankerte Aufgabe. Die Einsätze und Angebote durch spezialisierte sexualpädagogische Fachstellen ergänzen den Unterricht und werden von den Schulen als grosse Entlastung und Unterstützung der Lehrpersonen wahrgenommen. Der Kanton Zürich leistet einen Betriebsbeitrag an drei anerkannte professionelle sexualpädagogischen Fachstellen:
- Fachstelle für Sexualpädagogik Lust und Frust der Stadt Zürich, zuständig für die Volksschulen in der Stadt Zürich. →www.lustundfrust.ch
- Fachstelle Aids-Info & Sexualpädagogik der Stadt Winterthur (liebesexundsoweiter), zuständig für Stadt und Land und angrenzende Bezirke, für Volksschulen, Mittel- und Berufsschulen. → www.liebesexundsoweiter.ch
- Fachstelle für sexuelle Gesundheit der Zürcher Aids-Hilfe, SpiZ Sexualpädagogik in Zürich, zuständig für die übrigen Kantonsgebiete, für Volksschulen, Mittel- und Berufsschulen. → www.spiz.ch
Suchtpräventionsstellen des Kantons Zürich
Suchtprävention ist eine pädagogische Aufgabe und Teil einer fächer- und stufenübergreifenden Gesundheitsförderung. Sie ist im Lehrplan der Volksschule verankert. Suchtprävention trägt somit zur Qualitätsentwicklung der Schule bei und setzt auf verschiedenen Ebenen an. Suchtprävention ist dann erfolgreich, wenn sie früh und im Alltag ansetzt. Die Schulen spielen dabei eine zentrale Rolle. Angebote für die Volksschule und für die Berufsfach- und Mittelschulen finden Sie unter:
→ www.suchtpraevention-zh.ch
schulnetz21
Das schulnetz 21 ist ein kantonales Netzwerk gesundheitsfördernder Schulen und Teil des Schweizerischen Netzwerkes. Schulen, die der Gesundheitsförderung in ihrer Schulentwicklung eine Priorität einräumen, haben sich als schulnetz21 zusammengeschlossen. Das Netzwerk wird vom Fachbereich «Gesundheitsförderung und Prävention» der Pädagogischen Hochschule Zürich in Zusammenarbeit mit den Regionalen Suchtpräventionsstellen des Kantons Zürich (RSPS) koordiniert und geleitet.
Weitere Informationen zu Fachstellen, Angeboten, Literatur und relevante Internetseiten finden Sie auf:
→ www.gesunde-schulen-zuerich.ch
Fachgruppe «Gesundheitsförderung und Prävention» der PH Zürich
Die Pädagogische Hochschule Zürich unterhält eine Fachgruppe «Gesundheitsförderung und Prävention». Die Fachbereichsmitglieder sind in den Bereichen Ausbildung, Weiterbildung, Forschung und Entwicklung tätig.
→ www.phzh.ch > Fachbereiche > Gesundheitsförderung und Prävention
Sorgen Sie auch in der Schulpflege dafür, dass Gesundheitsförderung nicht nur auf dem Papier existiert. Unterrichtsthemen, die fächerübergreifend behandelt werden sollten und nicht geprüft und benotet werden, geraten oft in Vergessenheit. Die Möglichkeit, im Schulprogramm Schwerpunkte zu setzen, hilft dem ab. Ermuntern und motivieren Sie die Schulen und Ihre Schulärztin oder Schularzt, in der Gesundheitsförderung aktiv zu sein und setzen Sie selbst Beobachtungsschwerpunkte.
Weiterführende Informationen
Website Kanton Zürich > Informationen für die Volksschule >> Gesundheit & Prävention