Bildungsdirektion
Volksschulamt

Schulische Heilpädagoginnen und Heilpädagogen

Schülerinnen und Schüler mit besonderem Förderbedarf und ihre Eltern werden von Schulischen Heilpädagoginnen und Heilpädagogen (SHP) im Schulalltag begleitet.

SHP bilden, fördern und erziehen als spezialisierte Lehrpersonen Schülerinnen und Schüler mit Schulschwierigkeiten oder mit Behinderungen. Sie erheben deren besonderen Förderbedarf und entwickeln individuelle Förderpläne. Sie unterrichten, fördern, beraten und begleiten diese Lernenden, indem sie den Unterricht für sie individualisieren und differenzieren. Im Schulteam beraten sie Lehr- und Fachpersonen im Zusammenhang mit sonderpädagogischen Fragestellungen.

Ausbildung

Lehrpersonen, die in der integrativen Förderung, an einer Einschulungsklasse, an einer Kleinklasse oder im Rahmen der Sonderschulung unterrichten, müssen über ein EDK-anerkanntes Hochschuldiplom in Sonderpädagogik mit Vertiefungsrichtung Schulische Heilpädagogik (SHP) verfügen oder dieses innerhalb einer Frist erwerben.

Der Masterstudiengang Sonderpädagogik mit Vertiefungsrichtung Schulische Heilpädagogik wird an der Hochschule für Heilpädagogik in Zürich (HfH) angeboten.

→ HfH Zürich: MA Schulische Heilpädagogik
→ Website Kanton Zürich > Informationen für die Volksschule >> Ausbildungsanforderungen

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