Bildungsdirektion
Volksschulamt

Aufgaben der Schulpflege

Schulbauten

«Um sich zu bilden, genügt es nicht, dass das Kind jeden Stoff in sich hineinfrisst, den man ihm mehr oder weniger spannend serviert: Es muss selbst handeln, selbst schöpferisch sein. Und es muss vor allem in einer angemessenen Umgebung leben können, es darf nicht in einem unserer modernen «Kerker für die gefangene Jugend» vor sich hin dämmern.» (Célestin Freinet, der im Jahr 2016 120 Jahre alt geworden wäre.)

Das Schulleben findet in Räumen statt, in Innenräumen und Aussenräumen, in Zimmern und auf Plätzen, in Korridoren, Hallen, auf Klettergerüsten und Wiesen.

Die Schulpflege ist verantwortlich für die rechtzeitige Bereitstellung des nötigen Schulraumes und den Gebäudeunterhalt. Auch wenn bei grossen Investitionen die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger abschliessend entscheiden, fällt die Behörde viele wegweisende Vorentscheide, hoffentlich unter Beizug der Schulleitung und im Dialog mit der Schulkonferenz.

Für Planung und Bau dieser Räume sind in erster Linie die Architektinnen und Architekten, die Landschaftsgärtnerinnen und -gärtner zuständig. Sie müssen Rahmenbedingungen und Bedürfnisse der Schule an Raum und Ausstattung kennen und verstehen, um diese Aufgabe erfüllen zu können. Der Wandel in der Schule stellt die Fachleute vor neue Fragestellungen, denn: Welche Räume sind für individuelles Lernen oder klassenübergreifende Projekte geeignet? Wie kann das integrative Lernen im Teamteaching baulich unterstützt werden? Welche Anforderungen stellen ganztägige Betreuungsangebote an das Raumprogramm? Wie müssen die Aussenräume gestaltet sein, damit die Pause zur Erholung wird?

Neubauten und Umbauten

Gelungene Neubauten, welche zeitgemässes pädagogisches Handeln ermöglichen, bieten Anregungen für die Renovation bestehender Schulen. Ausgehend von pädagogischen Vorstellungen sollen auch bestehende Schulen sich in ihrer Innengestalt wie in ihrem Äusseren wandeln. Dabei ist einerseits an das Lernen und die Bedürfnisse der Kinder und Jugendlichen zu denken, andererseits sind auch Lösungen zu finden für neue Arbeitsplätze für Lehrerinnen und Lehrer, damit die Zweiteilung von häuslicher Vor-/Nachbereitung und schulischer Unterweisung überwunden wird.

Pausenplatzgestaltung

Schulareale stehen als wichtige Freiräume für die Nutzung während der Pausen und für den Unterricht, aber auch ausserhalb der Schulungszeit als Treffpunkt und Erholungsräume für das Quartier zur Verfügung. Eine Neugestaltung wird im besten Fall unter Einbezug der Schülerinnen und Schüler in die Planung und mit ihrer tatkräftigen Mithilfe unter kundiger Leitung während einer Projektwoche geleistet. Dies hilft, die Sorgfalt für das selbst Geschaffene zu erhöhen. Damit ein friedliches Nebeneinander verschiedener Nutzungsgruppen möglich ist, weisen pädagogisch sinnvolle Konzepte für Pausenplätze eine adressatenorientierte Raumgliederung auf, eine, die sich an altersunabhängigen Nutzungsbedürfnissen aller Beteiligten orientiert.

Empfehlungen

Die Empfehlungen für Schulhausanlagen der Baudirektion und der Bildungsdirektion vom 1. Januar 2012 entsprechen in Bezug auf die schulischen und baulichen Anforderungen an Bauten und Anlagen den bisherigen Schulbaurichtlinien. Hier werden Empfehlungen über Mindestanforderungen, Richtraumflächen und weiteren Erfordernissen an die Schulanlagen aufgelistet.

Ein Schulhausneubau beansprucht die Schulverantwortlichen über längere Zeit in hohem Masse. Es wird deshalb zur Entlastung der Schulpflege in der Regel eine Baukommission mit selbstständigen Verwaltungsbefugnissen eingesetzt, sofern die Gemeindeordnung diese Möglichkeit vorsieht. In dieser Kommission nehmen neben Schulpflegemitgliedern auch Fachleute mit Stimmrecht Einsitz.

Weiterführende Informationen

Bildungsdirektion/Baudirektion Kanton Zürich: Empfehlungen für Schulhausanlagen.

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