Bildungsdirektion
Volksschulamt

Übersicht

Schulrecht

Eine Aufgabe der Gemeindeschulpflege besteht u.a. darin, das kantonale Schulgesetz zu vollziehen. Dazu braucht es in der Behörde keine Juristen, aber einige elementare Kenntnisse über Aufbau und Grundprinzipien der Rechtsordnung und über Rechtsstaatlichkeit sowie erweiterte Kenntnisse im Schulrecht. Sowohl Tätigkeit und Entscheide von Schulleitung, Leitung Bildung und Schulpflege als auch die Arbeit der Lehrpersonen und des übrigen Gemeindepersonals (Hausdienst, Schulverwaltung) müssen sich letztlich auf eine rechtliche Grundlage stützen. Dies ist für einen geordneten Gang der Schule im Interesse des Gemeinwesens und zum Schutz der Bürgerinnen und Bürger (inkl. Schülerinnen und Schüler) und der Mitarbeitenden nötig.

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