Bildungsdirektion
Volksschulamt

Grundlagen

Die Schulkonferenz

Die Schulkonferenz nimmt in der Geleiteten Schule eine zentrale Rolle ein. Geführt durch die Schulleitung legt sie die gemeinsame pädagogische Ausrichtung und die Entwicklung der Schule fest.

Zusammensetzung der Schulkonferenz

Der Schulkonferenz gehören die Schulleitung und alle Lehrpersonen mit einem minimalen Beschäftigungsgrad von 35% in der entsprechenden Schule an.

Die Schulpflege regelt die Teilnahme und das Stimmrecht weiterer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an den Sitzungen der Schulkonferenz (VSG § 45) und schreibt deren Rechte und Pflichten im Organisationsstatut fest. Es ist also möglich, Lehrpersonen mit kleinen Pensen, kommunal angestellte Fachpersonen wie Therapeutinnen und Therapeuten oder beispielsweise Betreuungspersonal oder die Hausdienstleitung ebenfalls als Mitglieder der Schulkonferenz zu bezeichnen.

Die Schulkonferenz ist ein Organ der Schulgemeinde.

Aufgaben und Kompetenzen der Schulkonferenz

Die Hauptaufgabe der Schulkonferenz ist die schulinterne Qualitätssicherung und Qualitätsentwicklung, namentlich die Erarbeitung des Schulprogramms, das Beschliessen von Massnahmen zur Umsetzung des Schulprogramms und die daraus folgende Jahresplanung und deren Umsetzung in den Projekten. Die Schulkonferenz überprüft die Zielerreichung des Schulprogramms, der Jahresplanung und der einzelnen Projekte. → Schulinternes Qualitätsmanagement

Weiter setzt sich die Schulkonferenz mit den schulischen Alltagsproblemen auseinander, sie wirkt bei der Erarbeitung der Stundenpläne und dem Festlegen der Form der institutionalisierten Elternmitwirkung mit. Sie beschliesst besondere Unterrichts- und Organisationsformen wie Projektwochen, Klassenlager und Exkursionen sowie Massnahmen, die zur Verfolgung der gemeinsamen Ziele notwendig sind.

Die Schulkonferenz hat ein Antragsrecht gegenüber der Schulpflege, insbesondere bei der Besetzung der Schulleitungsstelle.

Die Aufgaben und Kompetenzen der Schulkonferenz werden im Funktionendiagramm, das ein wesentlicher Bestandteil des Organisationsstatuts der Schulgemeinde ist, festgehalten.

Da die Entscheide der Schulkonferenz für alle Lehrpersonen verbindlich sind, empfiehlt es sich, das Prozedere für die Entscheidungsfindung sowie die Abstimmungsmodalitäten in einem Geschäftsreglement festzulegen, das von der Schulpflege genehmigt wird. Gesetzliche Verfahrensvorschriften (GG, GPR) für die Gemeindebehörden gelten sinngemäss.

Download PDF