Bildungsdirektion
Volksschulamt

Übersicht

Gemeinde

Die Gemeinden sind die Träger der Zürcher Volksschulen und für das Führen der öffentlichen Volksschule verantwortlich (§ 41 Abs. 1 VSG). Grundsätzlich sind zwei Arten von Trägergemeinden der Volksschule möglich:

1. Schulgemeinden umfassen das Gebiet einer oder mehrerer politischen Gemeinden (§ 3 Abs. 1 GG). Es gibt Primarschulgemeinden, Sekundarschulgemeinden oder vereinigte Primar- & Sekundarschulgemeinden.

2. Politische Gemeinden, welche die Aufgaben der Volksschule besorgen. Diese werden auch als Einheitsgemeinden bezeichnet.

Die Gemeinden regeln die Grundzüge ihrer Organisation und die Zuständigkeiten ihrer Organe in der Gemeindeordnung.

Je ein Kapitel finden Sie zu den Diensten und den Angeboten der Gemeinde, welche von der Schulpflege eingerichtet werden:

Konkrete Tätigkeiten der Schulpflege

Die konkreten Aufgaben und Tätigkeiten der Schulpflege finden sich im Kapitel «Schulpflege»

Download PDF