Bildungsdirektion
Volksschulamt

Aufgabe der Gemeinde

Die Schulverwaltung

Nicht zuletzt um die Schulpflege als Milizbehörde zu erhalten und zu stärken, wurden im Jahr 2005 geleitete Schulen eingeführt. Die Behörden haben Organisationsstatute oder Geschäftsordnungen erarbeitet und die betrieblichen Aufgaben im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben an Schulleitung und Schulverwaltung delegiert. So bleibt auch heute noch einem breiten Spektrum an Personen zeitlich möglich, sich in einer Schulpflege zu engagieren.

Als sinnvolles Modell auf der betrieblichen Ebene hat sich die Aufteilung in einen pädagogischen und einen nicht pädagogischen Bereich bewährt. Die Schulleitung ist für die Belange des eigentlichen Schulbetriebs verantwortlich. Der Schulverwaltung können neben der Administration und Organisation der Schule Aufgaben und Kompetenzen für alle anderen Bereiche wie Hausdienst, Hort und Mittagstisch, Schulgesundheit, Schülertransporte, Schulsportkurse, Musikschule, Erwachsenenbildung etc. zugeteilt werden.

Der Stellenplan der Schulverwaltung wird dazu auf kommunaler Ebene entsprechend angepasst. Unterstützt durch die Schulverwaltung gelingt es den Schulleitungen, ihre Führungsaufgaben innerhalb der durch den Kanton festgelegten Pensen wahrzunehmen.

Voraussetzung für das Gelingen dieser Organisationsform ist eine ausgebildete und versierte Schulverwaltungsleitung sowie die Bereitschaft der Behörde und aller Mitarbeitenden, dieses Modell konsequent mitzutragen. Vielerorts bilden Schulleitung und Schulverwaltungsleitung die Geschäftsleitung als wichtiges Koordinations- und Entscheidungsgremium der Schule. → Innere Organisation der Schulgemeinde

Profil einer Schulverwaltung

Die Schulverwaltungsleiterin, der Schulverwaltungsleiter sind Führungspersonen und leiten eine Schulverwaltung als Dienstleistungs- und Kompetenzzentrum selbstständig und kostenbewusst, im Sinne der Behörden und des übergeordneten kantonalen Rechts. In ihrer Funktion sind sie kompetente Ansprechpartner für Volksschulamt, Behörden, Schulleitungen, Lehrerschaft, weitere Angestellte, Eltern sowie Schülerinnen und Schüler der Schulgemeinde.

Der Schulverwaltung obliegt die Personal- und Finanzadministration, die Administration der Schülerinnen und Schüler, die Vor- und Nachbereitung von Sitzungen. Sie verfasst u.a. Korrespondenz, Geschäftsanträge, Stellungnahmen, sowie Publikationen und Medienmitteilungen. Immer wichtiger werden Tätigkeiten als Verantwortliche für die Schulwebsite und für unterstützende Geschäftsverwaltungssoftware.

Je nach Grösse der Gemeinde und der politischen Organisationsstruktur (Schulgemeinde oder Einheitsgemeinde) ist die Zusammenarbeit mit der Gemeindeverwaltung vorgegeben. Der Schulverwaltungsleiter, die Schulverwaltungsleiterin ist darum – analog dem Bausekretär, der Bausekretärin oder dem Finanzsekretär, der Finanzsekretärin der Gemeinde – eine fachlich ausgewiesene Persönlichkeit und entlastet die Behörde vom operativen Tagesgeschäft und unterstützt die Schulleitungen bei administrativen Tätigkeiten.

Die Schulverwaltung ist Dienstleistungs- und Kompetenzzentrum. Ihre Mitarbeitenden sind Ansprechpersonen für Eltern, Schülerinnen und Schüler, für Schulpflegen, Schulleitungen und Lehrpersonen sowie für das Volksschulamt.

VPZS

Die Vereinigung des Personals Zürcherischer Schulverwaltungen (VPZS) ist als Dachorganisation die Informationsstelle für ihre Mitglieder sowie für Gemeinden und Behörden. Sie engagiert sich in der Aus- und Weiterbildung und in der fachlichen Unterstützung ihrer Mitglieder. Sie berät und begleitet auch Gemeinden beim Aufbau von Schulverwaltungen und gibt Lohnempfehlungen für das Schulverwaltungspersonal ab. Am Schweizerischen Institut für Betriebsökonomie (SIB) in Zürich wird seit 1999 eine berufsbegleitende Ausbildung mit Diplomabschluss für Leiter/innen von Schulverwaltungen angeboten

Geschäftsstelle:

Vereinigung des Personals Zürcherischer Schulverwaltungen (VPZS)
Mainaustrasse 30
Postfach
8034 Zürich
Tel. 044 388 71 84
Fax 044 388 71 80

www.vpzs.ch

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