Bildungsdirektion
Volksschulamt

Übersicht

Schulpflege

Die Schulpflege leitet und beaufsichtigt gemäss § 42 Volksschulgesetz die Schulen. Sie ist verantwortlich für den Vollzug der kantonalen Erlasse und Beschlüsse. Sie vertritt die Schulen gegen aussen, legt die Organisation und die Angebote der Schulen fest und beschliesst das Organisationsstatut. Sie stellt die Schulleitung, die Lehrpersonen und die übrigen Mitarbeitenden an und entlässt sie gegebenenfalls. Die Schulpflege gibt Rahmenbedingungen für das Schulprogramm vor, genehmigt dieses und überprüft den Erfolg der Umsetzung mittels Schulbesuchen und Berichterstattungen. Sie ist für die Information der Öffentlichkeit zuständig.

Das Kapitel «Schulpflege» ist das umfangreichste des Handbuchs.

Anschliessend werden die Aufgabenfelder der Schulpflege thematisch gegliedert konkret aufgezeigt:

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