Übersicht
Schulpflege
Die Schulpflege leitet und beaufsichtigt gemäss § 42 Volksschulgesetz die Schulen. Sie ist verantwortlich für den Vollzug der kantonalen Erlasse und Beschlüsse. Sie vertritt die Schulen gegen aussen, legt die Organisation und die Angebote der Schulen fest und beschliesst das Organisationsstatut. Sie stellt die Schulleitung, die Lehrpersonen und die übrigen Mitarbeitenden an und entlässt sie gegebenenfalls. Die Schulpflege gibt Rahmenbedingungen für das Schulprogramm vor, genehmigt dieses und überprüft den Erfolg der Umsetzung mittels Schulbesuchen und Berichterstattungen. Sie ist für die Information der Öffentlichkeit zuständig.
Das Kapitel «Schulpflege» ist das umfangreichste des Handbuchs.
- Hier finden sich Ausführungen zur Entwicklung des Milizsystems in der Schulbehörde.
→ Laienaufsicht - Milizsystem - und Überlegungen zur Rolle der Schulpflege in Schulen mit Schulleitungen und zum Thema strategische / operative Schulführung.
→ Rolle der Schulpflege in geleiteten Schulen - Zuerst als Übersicht werden die Aufgaben und Pflichten der Schulpflegen allgemein beschrieben.
→ Aufgaben und Pflichten als Behördemitglied
Anschliessend werden die Aufgabenfelder der Schulpflege thematisch gegliedert konkret aufgezeigt:
- Die Schulpflege legt ihre Organisation und die Angebote der Schule im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben fest. Geklärte Strukturen, Angebote und Abläufe sind wichtige Grundlagen für eine effiziente Schulführung auf Gemeinde- und Schulebene.
→ Festlegen der Schulorganisation - Was muss bei der internen und der externen Kommunikation, respektive bei der Öffentlichkeitsarbeit berücksichtigt werden? Wie verläuft die Kommunikation in schwierigen Situationen? Wie soll bei Konflikten vorgegangen werden und welche Regeln in der Gesprächsführung sind zu beachten?
→ Kommunikation
Unterkapitel: → Externe Kommunikation, → Interne Kommunikation, → Das Kommunikationskonzept, → Umgang mit Medien, → Kommunikation in Krisen, → Konflikte und ihre Bearbeitung, → Gesprächsführung - Welche formellen Regelungen müssen an einer Schulpflegesitzung beachtet werden? Stimmzwang, Ausstandspflicht, Öffentlichkeitsprinizip und Schweigepflicht.
→ Sitzungen - Welches sind die zentralen Aufgaben in der Personalführung? Was ist bei der Anstellung von Schulleitenden zu beachten und wie verläuft die Mitarbeiterbeurteilung?
→ Personalführung - Die Behördemitglieder und Schulleitende besuchen ihre Schulen und ihre Lehrpersonen im Unterricht. Welche Rolle nimmt der Besucher, die Besucherin ein, welchen Zweck wird verfolgt? Wie wird ein Unterrichtsbesuch vor- und nachbereitet?
→ Schul- und Unterrichtsbesuche - Die Schulpflege ist für die Gemeindefinanzen und für den zweckmässigen, rechtmässigen und effizienten Mitteleinsatz verantwortlich. Wie können sich die Verantwortlichen das nötige Finanzwissen aneignen?
→ Gemeindehaushalt - Die kantonalen Empfehlungen für Schulhausanlagen informieren über schulische und bauliche Anforderungen bei neuen Schulanlagen, Erweiterungsbauten oder Renovationen.
→ Schulbauten - Was ist bei der Gemeindeversammlung zu beachten?
→ Leitung der Schulgemeindeversammlung - Schulleitung, Lehrerschaft und Schulpflege arbeiten mit Spezialdiensten der Gemeinde, ausserschulischen Instanzen und Beratungsstellen zusammen. Hier verschaffen Sie sich die Übersicht.
→ Zusammenarbeit mit Spezialdiensten