Bildungsdirektion
Volksschulamt

DaZ-Lehrpersonen

Lehrpersonen für Deutsch als Zweitsprache (DaZ) unterstützen Schülerinnen und Schüler nichtdeutscher Erstsprache, damit sie dem Unterricht sprachlich folgen können und den Anschluss in eine Regelklasse schnell finden.
Der DaZ-Unterricht findet auf der Kindergartenstufe integriert statt. Für Kinder ohne Deutschkenntnisse wird er auf der Primar- und der Sekundarstufe I während eines Jahres als täglicher DaZ-Anfangsunterricht in einer Gruppe oder einer Aufnahmeklasse angeboten. Kinder, die noch nicht ausreichend Deutsch können, erhalten DaZ-Aufbauunterricht.

Anstellungsbedingungen

Die Lehrpersonen des DaZ-Aufnahmeunterrichts werden kommunal angestellt. Das Volksschulamt stellt zur Vermittlung von DaZ-Anstellungen die DaZ-Stellenbörse zur Verfügung. DaZ-Lehrpersonen, welche die Ausbildungsvoraussetzungen erfüllen, können auf allen Stufen der Volksschule unterrichten.

Ausbildung

Lehrpersonen im Aufnahmeunterricht (DaZ) verfügen über ein Regelklassenlehrdiplom der Volksschule. Zusätzlich wird der Abschluss eines zertifizierten Lehrgangs in Deutsch als Zweitsprache vorausgesetzt oder muss innerhalb einer Frist erworben werden. Das Volksschulamt überprüft die Ausbildungsvoraussetzungen und verfügt allfällig nötige Weiterbildungsauflagen.

→ Information zu den Ausbildungsanforderungen von DaZ-Lehrpersonen.

→ Information zum CAS «Deutsch als Zweitsprache» der PH Zürich unter phzh.ch > Weiterbildung > CAS-/ DAS-/ MAS-Lehrgänge
→ Informationen zum CAS «Deutsch als Zweitsprache» am Institut Unterstrass unter unterstrass.edu > Institut > Weiterbildung

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