Bildungsdirektion
Volksschulamt

Hintergrund

Die Organisationen der Lehrerschaft

Die Mitwirkung der Lehrerschaft ist im ganzen Schulsystem – nicht nur auf Gemeindeebene – eine bedeutende Einrichtung mit langer Tradition, die in die Gründungsjahre der Volksschule zurückgeht. Sie soll gewährleisten, dass die schulpolitischen Entscheide fachlich abgesichert sind und die Schulentwicklung von der Basis der Lehrerschaft nicht nur getragen und umgesetzt, sondern oft auch initiiert wird. Dies wird durch die amtlichen Lehrerorganisationen, sog. Zwangskörperschaften, gewährleistet. Auf kantonaler Ebene besteht die Schulsynode mit dem Synodalvorstand, die alle Lehrpersonen der Volksschule (Lehrpersonenkonferenz), der Mittel- und Berufsschulen umfasst und die Vertretung im Bildungsrat stellt. Die massgebliche Mitwirkung von Lehrpersonen in den Kommissionen von Bildungsrat und Bildungsdirektion ist eine Selbstverständlichkeit.

Öffentlich-rechtliche Lehrerorganisation

Alle kantonal angestellten Volksschullehrpersonen sind automatisch Mitglied der Lehrpersonenkonferenz der Volksschule (LKV).

Freie Organisationen der Lehrerschaft

Neben den amtlichen Organisationen gibt es die privaten sog. freien Lehrerorganisationen, in denen sich die Lehrerschaft in Stufenkonferenzen vereinigt, die sich für stufenspezifische Anliegen (fachliche und bildungspolitische) einsetzen. Sie haben sich in der «Zürcher Arbeitsgemeinschaft für Weiterbildung der Lehrkräfte des Kantons Zürich» (ZAL) zusammen geschlossen, die mit der PH Zürich für die Lehrerweiterbildung verantwortlich ist. → Aus- und Weiterbildung von Lehrerinnen und Lehrern im Kanton Zürich.

Daneben bestehen die vermehrt standespolitisch orientierten Vereinigungen: Zürcher Lehrerinnen- und Lehrerverband (ZLV) mit seinen Sektionen, der Verband des Personals öffentlicher Dienste VPOD (Sektion Lehrberufe) und der Berufsverband der Sekundarlehrpersonen des Kantons Zürich (SekZH). Die Zürcher Lehrpersonen für Deutsch als Zweitsprache sind im Verband VZLDaZ organisiert.

Die freien Lehrerorganisationen sind ebenfalls Gesprächspartner und insbesondere in Fragen, die einzelne Schulstufen betreffen, die Vernehmlassungsinstanzen für Bildungsrat und Bildungsdirektion (VSG § 60).

Die amtlichen und freien Lehrerorganisationen sind unerlässliche und kompetente Partner der schulpolitischen Instanzen und tragen Verantwortung für das Bestehen und die Entwicklung unserer Volksschule. Diese Organisationen brauchen für die Besetzung ihrer Organe aktive Persönlichkeiten. Lehrerinnen und Lehrer Ihrer Gemeinde, die sich in Lehrerorganisationen engagieren, verdienen Ihre Unterstützung. Ermuntern Sie Ihr Lehrpersonal, sich an der Entwicklung der Schule zu beteiligen.

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