Bildungsdirektion
Volksschulamt

Grundlagen

Schule und Migration

Sprachliche, kulturelle und soziale Vielfalt in der Schule

Leitlinien

In den Schulen kommen Kinder und Jugendliche mit unterschiedlichen sprachlichen, kulturellen, religiösen und sozialen Hintergründen zusammen. Die Zürcher Volksschule ist stark durch diese Vielfalt in der Schülerschaft geprägt. Durch grosse Einwanderung hat die Vielfalt in den letzten Jahrzehnten noch zugenommen. Die Schulen haben reiche Erfahrungen in der Integration von Kindern aus eingewanderten Familien und sie leisten eine grosse Integrationsarbeit. Die Vielfalt bringt in erster Linie Chancen mit sich, doch sind damit auch schwierige Herausforderungen verbunden.

Laut Verfassung, Gesetz und Lehrplan haben die Schulen den Auftrag, alle Kinder und Jugendlichen, unabhängig von ihrer sozialen Schicht, ihrem Geschlecht, ihrer Herkunft, ihrer Sprache, ihrer Religion, ihrer Hautfarbe,

Der Bildungsrat hat am 30. Oktober 2017 überarbeitete Empfehlungen zu «Bildung und Integration» erlassen, die die folgenden Ziele beschreiben:

Die Schulbehörden sind wie alle anderen Partner eingeladen, sich an diesen Empfehlungen zu orientieren und dazu beizutragen, dass die hohen Ziele erreicht werden können.

Qualität in multikulturellen Schulen (QUIMS)

Das Programm QUIMS unterstützt Schulen, die von überdurchschnittlich vielen Kindern aus eingewanderten, fremdsprachigen und sozial nicht priviliegierten Familien besucht werden. Die beteiligten Schulen verstärken ihre Bemühungen zur Reduktion von Bildungsbenachteiligungen durch die gezielte Förderung von Sprache, Schulerfolg und sozialer Integration. Zu diesem Zweck erhalten sie fachliche und finanzielle Unterstützung durch den Kanton.

Zur Beteiligung berechtigt und verpflichtet sind Schulen, die einen sogenannten “Mischindex” von 40% und mehr aufweisen. Dieser Index entspricht dem Mittel aus dem Anteil der Kinder nichtdeutscher Erstsprache und dem Anteil der Kinder ausländischer Nationalität (ohne Deutschland, Österreich und Liechtenstein). Das betrifft gesamthaft rund 150 Schulen im ganzen Kanton. Das QIUMS-Programm ist im Volksschulgesetz (§ 25 und § 62) verankert und in der Volksschul- und der dazugehörigen Finanzverordnung geregelt. Der Handlungsrahmen ist in Handreichungen des Volksschulamtes festgelegt. Die Leitidee ist, dass QUIMS-Schulen trotz schwieriger Bedingungen ein gutes Leistungsniveau und gute Bildungschancen für alle ihre Schülerinnen und Schüler gewährleisten können.

Die Schulleitungen und Schulkonferenzen legen eigene Schwerpunkte, Entwicklungsprojekte und Angebote in ihrem Schulprogramm fest, die die Förderung der Sprache, des Schulerfolgs und der sozialen Integration verstärken. Seit 2014 wird jeweils ein obligatorischer Schwerpunkt bestimmt, der die Arbeit innerhalb der Handlungsfelder weiter fokussiert. Zugrunde liegt dieser Schwerpunktsetzung die Erkenntnis, dass Schulentwicklung eher gelingt, wenn sie sich über mehrere Jahre auf wenige Massnahmen konzentriert. Zu den QUIMS-Massnahmen gehört es auch, dass die Lehrpersonen sich zum Schwerpunkt und den Handlungsfeldern schulintern weiterbilden und dass die Eltern einbezogen werden. Die Schulen führen die selbst gewählten Massnahmen durch und überprüfen mit regelmässigen internen Evaluationen, ob sie ihre Ziele erreicht haben.

Um QUIMS-Arbeiten zu koordinieren und zuhanden von Schulleitung und Schulkonferenz vor- und nachzubereiten, ist in jeder Schule eine Lehrperson als «QUIMS-Beauftragte» eingesetzt. Sie wird dafür in der Regel für rund 140 bis 210 Jahresstunden beauftragt und entlöhnt. Sie bildet sich in einem Zertifikatslehrgang für diese Aufgabe weiter. Der Kanton leistet für die ergänzenden Massnahmen und für die Kosten der QUIMS-Beauftragten finanzielle Beiträge in Form eines jährlichen Staatsbeitrags, der je nach Grösse einer Schule variiert (im Durchschnitt Fr. 40'000.- pro Schule und Jahr). Fachliche Unterstützung bietet das Volksschulamt durch Beratung und Austauschtreffen sowie die Pädagogischen Hochschulen durch schulinterne Weiterbildung und den Lehrgang für QUIMS-Beauftragte.

Die Schulpflegen sind dafür verantwortlich, dass die gesetzlichen Vorgaben zu QUIMS vollzogen werden und eine QUIMS-Beauftragte pro Schule eingesetzt wird. Sie genehmigen das Schulprogramm und damit auch die QUIMS-Massnahmen, die ein integraler Bestandteil davon sind. Sie sorgen für Rechnungsführung mit einer eigenen Konto-Stelle für jede QUIMS-Schule, in der der kantonale Pauschalbeitrag verwaltet wird. Die Schulpflege beaufsichtigt die Durchführung der QUIMS-Massnahmen und die Qualitätssicherung, indem sie Pläne und Berichte der Schulen unter anderem zu QUIMS – aus internen Evaluationen und von der Fachstelle für Schulbeurteilung – prüfen.

→ Website Kanton Zürich > Informationen für die Volksschule >> QUIMS: Handreichungen, Merkblätter und Formularmuster

Deutsch als Zweitsprache (DaZ)

Deutschkenntnisse sind zentral für den Bildungserfolg von Schülerinnen und Schülern. Die Förderung der Deutschkenntnisse von mehrsprachigen Schülerinnen und Schülern ist eine Kernaufgabe der Schule. Deshalb braucht es in unseren Schulen eine qualitativ hochstehende und gezielte Sprachförderung. Das Volksschulgesetz und die Verordnung über die sonderpädagogischen Massnahmen sehen die folgenden Angebote vor, die bei Bedarf in den Gemeinden und den Schulen verbindlich zu führen sind. Im Detail ist das Angebot in der Broschüre «Deutsch als Zweitsprache (DaZ) in Aufnahmeunterricht und Aufnahmeklasse»des Volksschulamts (siehe Webseite) beschrieben. Auf der Primar- und der Sekundarstufe wird nach Anfangsunterricht und Aufbauunterricht unterschieden.

Um zu entscheiden, ob ein Kind DaZ-Förderung braucht, ist eine Einschätzung des Sprachstandes durch die DaZ-Lehrperson notwendig. Als Instrument dafür wird das Sprachstandsinstrumentarium„Sprachgewandt“ obligatorisch eingesetzt. Bei Kindern und Jugendlichen ohne Deutschkenntnisse wird das Instrumentarium nicht angewendet. Sie werden nach dem Erstgespräch mit den Eltern direkt dem DaZ-Anfangsunterricht zugeteilt. In einem Standortgespräch beurteilen die beteiligten Lehrpersonen und die Eltern die Notwendigkeit der DaZ-Förderung und individuelle Förderziele werden festgelegt. DaZ- und Regelklassenlehrperson arbeiten eng zusammen und unterrichten möglichst am gleichen Gegenstand. Die DaZ-Lehrperson muss über eine DaZ-Weiterbildung im Umfang eines Zertifikatslehrgangs (10 ECTS-Punkte, rund 300 Lernstunden) verfügen. In ihrer Arbeit mit den Schülerinnen und Schülern kann die DaZ-Lehrperson verschiedene Unterrichtsformen wie bspw. Teamteaching innerhalb der Klasse, Kleingruppen oder begründet Einzelarbeit umsetzen. Zusätzlich zu ihrer Unterrichtstätigkeit berät die DaZ-Lehrperson die Regelklassenlehrpersonen und hilft den Unterricht in der Regelklasse sprachlich vorzuentlasten. Wichtig ist, dass auch die Eltern im Rahmen ihrer Möglichkeiten Mitverantwortung tragen, insbesondere dass ein Kind in seiner Freizeit viel Kontakt mit der deutschen Sprache hat und sich so seine Deutschkenntnisse rascher entwickeln.

Die Schulpflegen haben den Auftrag, die DaZ-Angebote im sonderpädagogischen Konzept ihrer Gemeinde festzulegen. Sie erheben jährlich in Zusammenarbeit mit den Schulleitungen, wie viele DaZ-Kinder im nächsten Schuljahr zu erwarten sind. Für Kinder im ersten Kindergartenjahr und für neu zuwandernde Fremdsprachige werden Erfahrungswerte aus den vergangenen zwei Jahren verwendet. Die erhobenen Zahlen dienen zur Berechnung des DaZ-Lektionenpools sowie der entsprechenden Pensen und Anstellungen von DaZ-Lehrpersonen:

Die DaZ-Lehrpersonen werden für den DaZ-Unterricht kommunal angestellt und finanziert. Nur Aufnahmeklassen erfordern eine kantonale Anstellung im Rahmen des zugeteilten Kontingents von Vollzeiteinheiten. In Zusammenarbeit mit den Schulleitungen wird der DaZ-Lektionenpool zunächst auf schulhausübergreifende Angebote und dann an die einzelnen Schulen verteilt. Die Schulleitungen sorgen für die Feinverteilung auf die verschiedenen Stufen und Klassen. Die Schulpflege ist auch im DaZ-Bereich zusammen mit den Schulleitungen für die Personalfragen und für die Qualitätssicherung zuständig.

→ Webseite Kanton Zürich > Informationen für die Volksschule >> DaZ: Informationen zu Zuteilung und Ressourcierung, Lehrmitteln sowie Anstellung und Ausbildung

Aufnahme von neu zugezogenen fremdsprachigen Kindern

Die internationale Mobilität und die Einwanderung aus den verschiedensten Gründen – wie Heirat, Familiennachzug, Arbeitssuche, Flucht und Asylsuche – hat zur Folge, dass nach Erfahrungswerten der letzten Jahre rund 1000 oder mehr fremdsprachige Schulkinder pro Jahr in den Kanton zuziehen. Gemäss der UNO-Konvention über die Rechte der Kinder, der Bundesverfassung und kantonalen Richtlinien gilt, dass alle schulpflichtigen Kinder mit faktischem Wohnsitz in einer Gemeinde sofort in die Schule aufgenommen werden, unabhängig von ihrem Aufenthaltsstatus; das heisst auch Kinder von «Sans Papiers». Die Eltern sind verpflichtet, ihre Kinder im schulpflichtigen Alter für die Schule, auch für den Kindergarten, anzumelden.

Die Schulpflegen sorgen in Zusammenarbeit mit den Schulleitungen oder einer Lehrperson dafür, dass Eltern, die ein Kind anmelden, rasch zu einem Erstgespräch eingeladen werden, allenfalls unter Beizug einer interkulturellen Dolmetschenden. Eltern und Kinder werden dabei willkommen geheissen und über das Schulwesen informiert. Im Gespräch werden nicht nur Daten aufgenommen, sondern es wird auch über die Vorbildung, allfällige besondere Bedürfnisse des Kindes und Wünsche der Eltern gesprochen. Bei Sans-Papiers-Kindern ist darauf zu achten, die Daten nur für schulische Zwecke zu verwenden (um zu verhindern, dass die Kinder versteckt bleiben und ihr Grundrecht auf Bildung nicht gewährleistet wird). Die Zuteilung in eine Klasse erfolgt in der Regel gemäss dem Alter (oder ein Jahr zurückversetzt, wenn die schulische Vorbildung lückenhaft ist). Einem fremdsprachigen Kind im Kindergarten wird eine zusätzliche DaZ-Förderung zugeteilt. In der Primar- und Sekundarstufe wird ein Kind in der Regel einem DaZ-Anfangsunterricht zugeteilt, wo es in intensivem und täglichem DaZ-Unterricht rasch grundlegende Deutschkenntnisse erwirbt und lernt, sich in der neuen sozialen Umgebung zu orientieren. Bei Bedarf erhält es auch Nachhilfe in anderen Fächern, um im Unterricht der Regelklasse zu folgen. Der DaZ-Anfangsunterricht kann auch, wenn vorhanden, in einer Aufnahmeklasse stattfinden. Neben dem DaZ-Unterricht verbringt eine Schülerin oder ein Schüler die verbleibenden Schulstunden, die je nach Alter vorgesehen sind, in einer Regelklasse (eine Teil-Schulung ist nicht erlaubt). 16- bis 21-Jährige können für ein Brückenangebot, wie beispielsweise ein integrationsorientiertes Berufsvorbereitungsjahr angemeldet werden. Berufsvorbereitungsjahre sind Jahreskurse, die Berufswahlschulen der Städte und verschiedener Regionen anbieten. Dort lernen Jugendliche Deutsch und bereiten sich auf eine Berufsausbildung, eine weiterführende Schule oder eine Erwerbstätigkeit vor. Gemäss Berufsbildungsgesetz tragen die Gemeinden – neben dem Kanton und einem Beitrag der Eltern – einen Kostenanteil.

Für die Schulung von Kindern von Asylsuchenden und Flüchtlingen gelten in der Regel dieselben Verfahren und Angebote, wie sie oben beschrieben sind. Kinder aus einem Durchgangszentrum sollen, wenn möglich, ebenfalls in den Schulen der Gemeinde geschult werden. Für die anfallenden zusätzlichen Kosten leistet der Kanton einen Pauschalbeitrag. Kinder aus einem Zentrum des Bundes oder des Kantons können auch in zentrumseigenen „Aufnahmeklassen Asyl“ eingeschult werden. Der Kanton richtet Kostenanteile an die Schulung in Aufnahmeklassen Asyl aus.

→ Website Kanton Zürich > Informationen für die Volksschule >> Einschulung von Neuzugezogenen: Leitfaden, Checkliste für ein Erstgespräch mit den Eltern
→ Website Kanton Zürich > Informationen für die Volksschule >> Beschulung von Flüchtlingskindern: Broschüre, Richtlinien, Formular für die Lerndokumentation

Unterricht in heimatlicher Sprache und Kultur (HSK)

Zwei- oder mehrsprachig aufwachsende Schülerinnen und Schüler erweitern in diesen Kursen die Kenntnisse in ihrer Erstsprache und über ihre Herkunftskultur. Dies ist vorteilhaft für ihre Sprachentwicklung, oft auch in einem späteren Beruf. Kursträger sind Botschaften, Konsulate oder Vereine. Das Angebot umfasst zurzeit Kurse in 31 Sprachen. Die Kurse werden gemäss Volksschulgesetz als ergänzendes Angebot in der Volksschule zugelassen (§ 15VSG). Voraussetzung für eine Anerkennung ist ein Unterricht, der sich nach dem HSK-Rahmenlehrplan richtet, den der Bildungsrat erlassen hat. Weitere Kriterien für die Anerkennung von HSK-Kursen sind politische und konfessionelle Neutralität sowie Lehrdiplome und Deutschkenntnisse der eingesetzten Lehrpersonen. Der Besuch der Kurse ist empfohlen, jedoch freiwillig. Gemäss der Volksschulverordnung können die HSK-Kurse zeitlich und räumlich in die Volksschule integriert werden. Die Note wird ins Zeugnis der Volksschule eingetragen. Sehr zu empfehlen ist es, dass Lehrpersonen der Volkschule mit den HSK-Lehrpersonen zusammenarbeiten, insbesondere in Projekten der Sprachförderung und in der Zusammenarbeit mit Eltern.

Die Schulpflegen und Schulleitungen stellen auf Antrag und in Absprache mit den Kursträgern Schulräume, Unterrichtszeiten und Unterrichtsmaterialien zur Verfügung. Die Schulpflegen beaufsichtigen die reguläre Durchführung der HSK-Kurse und helfen bei Problemen.

→ Website Kanton Zürich > Informationen für die Volksschule >> Förderung der Erstsprache (HSK): Rahmenlehrplan, Informations-Blätter, Anmeldewesen, Atteste

Umgang mit religiösen Anliegen

Mit der zunehmenden religiösen Vielfalt in der Bevölkerung stellen sich Fragen, wie die Schule auf die verschiedenen religiös begründeten Anliegen von Eltern und Kindern eingeht. Die Bundesverfassung verlangt, sowohl die Schulpflicht aller Kinder wie auch die Glaubens- und Gewissensfreiheit zu berücksichtigen. Die Schule wägt zwischen den beiden Rechtsgütern ab; dabei behandelt sie alle Religionen und Konfessionen nach den gleichen Kriterien. Sie dispensiert Kinder auf Gesuch der Eltern für religiöse Feiertage und nimmt Rücksicht auf Essens-, Fasten- und Kleidervorschriften, ohne dass der Unterricht dadurch wesentlich gestört wird. Keine Dispensation wird erteilt für einzelne Unterrichtsfächer und -inhalte (wie Sport, Schwimmen, Sexualkunde, Inhalte aus der christlichen und aus anderen religiösen Traditionen). Alle Kinder sollen Wissen und Verständnis über verschiedene Religionen erwerben. Dazu dient das obligatorische Fach Religion und Kultur.

Schulpflegen und Schulleitungen entscheiden über Dispensationsgesuche und andere religiös begründete Anliegen – wenn nötig nach einem Gespräch mit den Eltern. Sie stützen sich dabei auf die kantonalen Grundlagen und Empfehlungen .

Information, Mitsprache und Zusammenarbeit mit fremdsprachigen Eltern

Grundlegend sind das Vertrauen, der regelmässige individuelle Kontakt und das Gespräch zwischen Eltern und Klassenlehrperson. Nötigenfalls sorgen Lehrpersonen und Schulpflegen für ein «interkulturelles Dolmetschen», das heisst eine Übersetzungs- und Interpretationshilfe. Ergänzend eignen sich Veranstaltungen einer Schule oder der ganzen Schulgemeinde, an denen Eltern über das Schulwesen, über die Rechte und Pflichten der Eltern sowie wichtige Lern- und Erziehungsfragen informiert werden und an denen sie Anregungen bekommen, wie sie das Lernen ihrer Kinder unterstützen können. Es empfiehlt sich, an solchen Veranstaltungen geeignete zweisprachige Mittelspersonen einzusetzen, um anderssprachige Eltern zu erreichen. Laut Volksschulgesetz regeln alle Schulen zudem die Mitwirkung der Eltern auf Schulebene. Dafür können Elternräte oder -foren eingerichtet werden. Es ist sehr zu empfehlen, dass die verschiedenen sprachlichen Gruppen in solchen Gremien etwa proportional zu ihrem Anteil in der Schülerschaft vertreten sind.

Schulpflegen sorgen für eine gute Information der Eltern. Schriftliches Material unterstützt die Informationstätigkeit – in Deutsch und weiteren stark vertretenen Sprachen. Schulpflegen sollten darauf achten, dass in der Mitwirkung der Eltern auf Schulebene die verschiedenen Bevölkerungsgruppen vertreten sind. Schulpflegen können beratende «Kommissionen für Integrationsfragen» bilden, in denen die grösseren Sprachgemeinschaften repräsentiert sind. Dadurch erhalten diese Gruppen eine Mitsprache in Schulfragen; sie tragen auch Mitverantwortung, z.B. in der Arbeit mit den Eltern. Gute Erfahrungen mit solchen Kommissionen gibt es seit vielen Jahren in der Stadt Zürich.

→ Website Kanton Zürich > Informationen für die Volksschule >> Zusammenarbeit mit fremdsprachigen Eltern: Elterninformationsblätter, Empfehlungen zur Kommunikation mit fremdsprachigen Eltern und zum interkulturellen Dolmetschen, Hinweise auf Kurse für Eltern und weitere Unterstützungsangebote

Unterschiedliche Versorgung mit Lehrpersonenstellen und Ressourcen

Je nach Zusammensetzung einer Gemeinde oder einer Schule können Herausforderungen und Belastungen, die in der Lernförderung vieler Kinder mit unterschiedlichen Lernvoraussetzungen entstehen, grösser oder kleiner sein. Das Volksschulgesetz sieht drei Mechanismen vor, um Schulen mit mehr Aufgaben auch mit etwas mehr Lehrpersonenstellen und Mitteln zu versorgen:

Die Schulpflegen achten darauf, diese Ressourcen an den verschiedenen Schulen mit unterschiedlicher Belastung auch innerhalb einer Gemeinde nach derselben Logik differenziert einzusetzen.

Aus- und Weiterbildung der Lehrpersonen

Die Pädagogische Hochschule Zürich (PH Zürich) bildet zukünftige Lehrpersonen für die Arbeit in multikulturell und mehrsprachig zusammengesetzten Klassen aus und bildet aktive Lehrpersonen dafür weiter. Interkulturelle Pädagogik und Deutsch als Zweitsprache sind in der Grundausbildung einerseits integrierter Bestandteil obligatorischer Angebote. Andererseits gibt es Wahlmodule wie Studienaufenthalte in Herkunftsländern von Migrantenkindern. Das Departement Weiterbildung bietet regelmässig verschiedene Kurse in Interkultureller Pädagogik und in der Didaktik des Deutschen als Zweitsprache an (ebenso die Hochschule für Heilpädagogik und das Institut Unterstrass). Auf Anfrage werden vor Ort massgeschneiderte schulinterne Weiterbildungen zu diesen Themen durchgeführt. Als zertifizierende Weiterbildungen (300 Lernstunden) werden ein Zertifikatslehrgang für QUIMS-Beauftragte und einer für DaZ-Lehrpersonen angeboten.

Schulpflegen und Schulleitungen sind in der Personalentwicklung auch dafür verantwortlich, dass die Lehrpersonen ihre Qualifikationen in diesen Bereichen weiterentwickeln. Schulpflegen haben die Aufgabe, die Weiterbildung der Lehrpersonen zu unterstützen.

phzh.ch > Weiterbildung
hfh.ch
unterstrass.edu

Koordinierende, beratende und unterstützende Dienste

Im Volksschulamt der Bildungsdirektion ist der Sektor «Interkulturelle Pädagogik» für die kantonale Konzeptentwicklung sowie für Auskünfe, Beratung und Unterstützung für Schulgemeinden und Schulen in diesem Bereich zuständig.

→ Website Kanton Zürich > Informationen für die Volksschule >> Schule und Migration

→ Mail an: ikp@vsa.zh.ch

Weiterführende Informationen

Bildungsdirektion Kanton Zürich, Volksschulamt:

Checkliste für die Schulpflege zur Begleitung und Beaufsichtigung von QUIMS-Arbeiten, 2022

QUIMS Informationsbroschüre, 2022

Deutsch als Zweitsprache (DaZ) in Aufnahmeunterricht und Aufnahmeklassen, 2016

Unterrichten an Aufnahmeklassen Asyl (zh.ch)

Rahmenlehrplan Kurse in heimatlicher Sprache und Kultur

Elke Hildebrandt, u.a.: Beispiele aus dem 1. und 2. Zyklus mit dem Fokus Sprachförderung, 2021. Lernorientierte Zusammenarbeit (zh.ch)

Neugebauer, Claudia, Nodari, Claudio: Förderung der Schulsprache in allen Fächern. Bern: www.schulverlag.ch, 2017

Schader, Basil: Deine Sprache – meine Sprache. Handbuch zu 14 Migrationssprachen und zu Deutsch.Lehrmittelverlag des Kantons Zürich, 2013

Schlatter, Katja, u.a.: DaZ unterrichten. Ein Handbuch. Bern: www.schulverlag.ch, 2016

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