Bildungsdirektion
Volksschulamt

Grundlagen

Zusammenarbeit im Team

Lehrpersonen sind heute nicht mehr Einzelkämpfer, die sich «nur» um ihre Klassen kümmern. Die Herausforderungen von aussen (z.B. Arbeitswelt, heterogene Erwartungen der Eltern) und die Anforderungen von innen (z.B. Integration von Kindern mit besonderen Bedürfnissen, erweiterte Lernformen, Gewaltprävention) erfordern Zusammenarbeit. «Ich und meine Klasse» wird ergänzt durch die Einbindung in «Wir und unsere Schule». Fächerübergreifend, projektorientiert und integrativ kann nur gearbeitet werden, wenn mehrere Kolleginnen und Kollegen beteiligt sind.

Verbindlichkeit

Die Zusammenarbeit mit Kolleginnen und Kollegen, d.h. die Teamarbeit, gehört gemäss § 18 des Lehrpersonalgesetzes zu den Berufspflichten der Lehrpersonen.
Die Pflichten der Lehrperson

Der neu definierte Berufsauftrag für Lehrpersonen legt auf der Basis der Jahresarbeitszeit und des Beschäftigungsgrades den Umfang der erwarteten Teilnahme bei Teamarbeiten fest. Diese werden in den Tätigkeitsbereichen «Zusammenarbeit», «Schule» oder «Weiterbildung» oder wenn es sich um gemeinsame Unterrichtsvorbereitung handelt, im Bereich «Unterricht» angerechnet.

Schulleitungsaufgabe

Schulleiterinnen und Schulleiter führen das Kollegium. Die Hauptaufgabe besteht darin, zielgerichtete gemeinsame Entwicklungen in Gang zu bringen. Häufig besteht die grösste Herausforderung in der Schulleitungstätigkeit darin, alle Lehrpersonen für die Zusammenarbeit mit anderen Lehrpersonen zu gewinnen. Einzelne leisten Widerstand und sträuben sich gegen zu viele Sitzungen und verbindliche Abmachungen. Sie betonen die Wichtigkeit des so genannten Kerngeschäftes und möchten sich gerne darauf beschränken. Neue Unterrichtsprojekte werden da und dort mit dem Argument der Methodenfreiheit torpediert.

Die Schulleitung muss durch geeignete Massnahmen gute Voraussetzungen für die Zusammenarbeit der Lehrpersonen schaffen. Teamarbeit ist kein Selbstzweck! Schulhausteams sind keine Selbsterfahrungsgruppen! Die Sacharbeit steht im Vordergrund. Erfolgreiche Zusammenarbeit entsteht nicht von einem Tag auf den andern. Es ist eine fortlaufende Auseinandersetzung mit Zielen, Inhalten, Personen und Strukturen.

Durch die Verpflichtung zur Teamarbeit als Teil des Berufsauftrages und die im Rahmen des Beschäftigungsgrades zugewiesene Arbeitszeit kann sich dieser Forderung niemand entziehen.

Zusammenarbeitsgefässe

Neben dem gesamten Kollegium, das sich mindestens bei den gemeindeeigenen Weiterbildungen vollzählig trifft und austauscht, gibt es vom Gesetz vorgegeben die Versammlungen der Schulkonferenz, die die oben beschriebenen Aufgaben bewältigt. Daneben organisiert sich die Schule in verschiedenen Zusammenarbeitsgefässen. Die Wahl dieser Gefässe ist für den Erfolg der Schule von grosser Bedeutung. Nicht jede Arbeitsform ist für alle anstehenden Aufgaben und Arbeiten geeignet und effizient. Es muss sorgfältig abgewogen werden, wo es Sinn macht, eine kleine Gruppe einen Entwurf ausarbeiten zu lassen, der vom Plenum diskutiert werden kann. Oder wo der Einbezug des ganzen Kollegiums für den gemeinsamen Meinungsfindungsprozess wichtig ist. Oder wo allenfalls besser in kleinen Gruppen Entwicklungen vorangetrieben und erprobt werden, deren Erkenntnisse erst später in die Arbeit im gesamten Kollegium zurückfliessen.

Nachstehend sind einige geläufige Zusammenarbeitsgefässe beschrieben.

Die Zusammenarbeitsgefässe sind festgelegt.
Der zeitliche Umfang sowie die Verbindlichkeit sind im Rahmen der Jahresarbeitszeit auch für Teilzeitarbeitende und Fachlehrpersonen geklärt und werden durchgesetzt.
Die Schulpflege nimmt ihre Aufsichtspflicht bezogen auf die Zusammenarbeit im Team wahr, indem sie auch Schulbesuche an Sitzungen, Evaluationen oder gemeindeeigenen Weiterbildungen macht.

Weiterführende Informationen

Edwin Achermann: Unterricht gemeinsam machen. Bern, Schulverlag blmv, 2007

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