Bildungsdirektion
Volksschulamt

Aufgaben der Schulpflege

Festlegen der Schulorganisation

Wichtige strategische Aufgaben der Schulpflege sind einerseits das Festlegen der Organisation und andererseits der Angebote der Schule. Das Volksschulgesetz aus dem Jahr 2005 gibt dabei den Rahmen vor. Die Gemeinden haben mit der Umsetzung des Volksschulgesetzes den Gestaltungsraum genutzt, der es erlaubt, in ihrer Organisation die lokalen Gegebenheiten zu berücksichtigen und die Bedürfnisse der Gemeinde aufzunehmen. → Die innere Organisation der Gemeinde

Nichts ist in Stein gemeisselt. Gegebenheiten und Bedürfnisse ändern sich. Deshalb überprüft die Schulpflege regelmässig, ob ihre Struktur und ihre Angebote noch dem tatsächlichen Bedarf entsprechen und nimmt die nötigen Anpassungen vor.


Die folgenden Fragen sollten von der Schulpflege regelmässig geprüft werden:

Bilden von Schuleinheiten

Im Gesetz werden die Schuleinheiten «Schulen» genannt. In der Regel bilden ein Schulhaus und die umliegenden Kindergärten eine «Schule».

Zusammenarbeit mit Nachbargemeinden, Fusionen, Einheitsgemeinden

Aus organisatorischen, pädagogischen aber nicht zuletzt aus wirtschaftlichen Gründen kann die Zusammenarbeit der Schule mit der Gemeinde, mit Nachbarschulen oder Nachbargemeinden sinnvoll sein.

Fusionen und Zusammenarbeitsformen
Die Arten der (Schul)gemeinden, ihre Organe und Instrumente

Sonderpädagogisches Konzept

Im sonderpädagogischen Konzept wird die konkrete Ausgestaltung der sonderpädagogischen Angebote der Gemeinde festgelegt.

Das Sonderpädagogische Angebot
→ Website Kanton Zürich, Volksschulamt > Besonderer Bildungsbedarf

Tagesstrukturen

Das Volksschulgesetz schreibt vor, dass die Gemeinden ein bedarfsgerechtes Betreuungsangebot von 7.30 Uhr bis 18.00 Uhr zur Verfügung stellen. Dies setzt einerseits eine regelmässige Erhebung des «Bedarfs» bei den Eltern voraus, andererseits benötigt die Schulpflege einen Auftrag der Stimmberechtigten, wie das Angebot ausgestaltet werden soll (z.B. als Schülerclub, Mittagstisch, Tagesschule, etc.) Dazu gehört auch Klären der Finanzierung dieser Angebote (Kostendeckungsgrad, Elternbeiträge, Sozialtarife, Stellenplan).

Tagesstrukturen und Tagesschulen
→ Website Kanton Zürich, Volksschulamt > Tagesstrukturen

Ausgestaltung der Sekundarstufe

Die Schulpflege legt das Modell der Sekundarstufe fest. Es können zwei oder drei Abteilungen mit unterschiedlichen Anforderungen gebildet werden (A & B oder A & B & C). Die Schülerinnen und Schüler können in höchstens drei Fächern auf den Anforderungsstufen I, II oder III unterrichtet werden. Die Anforderungsstufe I ist die kognitiv anspruchsvollste. Anforderungsstufen sind in den Fächern Mathematik, Deutsch, Französisch oder Englisch möglich.

→ Website Kanton Zürich, Volksschulamt > Schulstufen & Übergänge

Personalreglement für das kommunale Schulpersonal

Viele Gemeinden lehnen ihre Personalreglemente für das kommunale «unterrichtende» Personal an die kantonale Lehrpersonalgesetzgebung an. Andere schaffen eigene kommunale Personalreglemente.

Schulverwaltung

Die Schulverwaltung ist die zentrale Drehscheibe der Gemeinde für die Schuladministration und zusammen mit der Schulpflege und den Schulleitungen für die Führung der Schule zuständig. Ihr werden vermehrt administrative Aufgaben der Schulleitungen übertragen.

Die Schulverwaltung

Dienste

Die Schule ist auf unterstützende Dienste der Gemeinde oder anderer Spezialdienste angewiesen.

Der Schulpsychologische Dienst
Die Schulsozialarbeit
Der Hausdienst
Der Schulärztliche Dienst
Der Schulzahnärztliche Dienst
→ Der pädagogische ICT-Support
→ Der externe IT-Partner

Mitwirkung der Eltern und der Schülerinnen und Schüler

Das Volkschulgesetz schreibt eine institutionelle Elternmitwirkung und die Partizipation der Schülerinnen und Schüler vor. Überall bestehen Elterngremien und die Schulen organisieren altersgemässe Schüler/innen-Mitsprache auf Schul- und Klassenebene.

Elternmitwirkung
Mitwirkung der Schülerinnen und Schüler

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