Übersicht
Schulrecht
Eine Aufgabe der Gemeindeschulpflege besteht u.a. darin, das kantonale Schulgesetz zu vollziehen. Dazu braucht es in der Behörde keine Juristen, aber einige elementare Kenntnisse über Aufbau und Grundprinzipien der Rechtsordnung und über Rechtsstaatlichkeit sowie erweiterte Kenntnisse im Schulrecht. Sowohl Tätigkeit und Entscheide von Schulleitung, Leitung Bildung und Schulpflege als auch die Arbeit der Lehrpersonen und des übrigen Gemeindepersonals (Hausdienst, Schulverwaltung) müssen sich letztlich auf eine rechtliche Grundlage stützen. Dies ist für einen geordneten Gang der Schule im Interesse des Gemeinwesens und zum Schutz der Bürgerinnen und Bürger (inkl. Schülerinnen und Schüler) und der Mitarbeitenden nötig.
- In den ersten drei Kapiteln rufen Sie sich die Grundsätze des staatlichen Handelns in Erinnerung, verschaffen sich den Überblick über die Stellung des Schulrechts im Rechtssystem und erhalten juristische Empfehlungen für Nichtjuristen.
- Über den Instanzenweg und zum Thema Rekurse informieren Sie sich im Kapitel «Rechtsmittel». Datenschutzbelange müssen in der Schule genau beachtet werden, Informationen dazu im Kapitel «Der Datenschutz».
- Informationen zum Personalrecht finden Sie im Handbuch unter dem Reiter «Personal».