Bildungsdirektion
Volksschulamt

Grundlagen

Lernbeurteilung

Die Schule hat den Auftrag, die ihr anvertrauten Kinder und Jugendlichen zu fördern und nicht nur ihre geistigen Fähigkeiten, sondern auch ihre emotionalen Entwicklungen und die körperlichen Leistungsfähigkeiten zu berücksichtigen. Dieser allgemeine und ganzheitliche Erziehungs- und Bildungsauftrag hat zur Folge, dass die herkömmlichen allein durch das Bewertungssystem gestützten Beurteilungsformen oft nicht mehr genügen. Um dem Grundsatz der Förderung zu genügen, müssen Beurteilungsformen zielgerichtet und differenziert praktiziert werden. Was ist unter erweiterter Beurteilung zu verstehen und wie sollte diese Praxis aussehen?

Die Beurteilung im Unterricht

a) Während des Lernprozesses - Formative Beurteilung

Die Beurteilung muss vom Kind als Unterstützung seines Lernens erlebt werden können. In erster Linie heisst dies, dass die Lehrperson mit einer fortlaufenden Beobachtung des Lernens Einfluss auf den Lernprozess nimmt. Sie beurteilt beispielsweise, ob die Schülerin den Bleistift richtig hält, beurteilt die Aussprache beim Lesen im Französischunterricht oder beobachtet, wie die Schüler/innen bei einer Gruppenarbeit vorgehen. Während des ganzen Lernprozesses beurteilt die Lehrperson das Lern-, Arbeits- und Sozialverhalten. Die Hauptfrage ist immer: Befindet sich der Schüler, die Schülerin XY auf dem richtigen Weg zum Lernziel? Die Interventionen der Lehrperson können verbal erfolgen oder auch nonverbal durch lobendes Zunicken oder nachdenkliches Stirnrunzeln. Die Beobachtungen sind gleichzeitig als Beurteilungen des Verhaltens anzusehen. Diese anspruchsvolle Tätigkeit der Lernprozess-Begleitung findet laufend statt; man nennt sie auch «formative Beurteilung» (siehe Abbildung 1).

Abbildung 1
Die Abbildung soll verdeutlichen, was mit der formativen Beurteilung gemeint ist:
Die Schülerinnen und Schüler arbeiten an einem Thema und an den entsprechenden Lernzielen. Von Zeit zu Zeit kontrolliert die Lehrperson, wo die Kinder stehen. Sie versucht, den Lernweg mit den entsprechenden Massnahmen zu steuern.

Zur Unterstützung der Lehrpersonen gibt es entsprechende Hilfen in Form von Listen mit Verhaltensmerkmalen. Damit und auch bei spontaner Beobachtung erhalten sie Antworten auf Fragen wie: «Wie packt die Schülerin XY eine neue Arbeit an?», «Wie reagiert sie auf meinen Unterricht, auf meine didaktischen Massnahmen?», «Wie arbeitet sie mit anderen zusammen?», «Welche Denk- und Lernwege schlägt sie ein?».

b) Am Schluss einer Lernsequenz - Summative Beurteilung

Neben der Beurteilung des Lernprozesses ist es von grosser Wichtigkeit zu wissen, ob die Schülerinnen und Schüler Lernziele erreicht haben oder ob noch bestimmte Lücken zu füllen sind. Am Schluss einer Lernsequenz werden die Lernziele überprüft. Für die Schülerinnen und Schüler ist es dabei wichtig zu wissen, anhand welcher Kriterien beurteilt wird.

Mit dieser Form der Beurteilung (man nennt sie die summative Beurteilung) weiss die Lehrperson sehr genau, wo die Klasse steht. Sie kann den Kindern genaue Rückmeldungen geben, z.B.: «Du merkst wohl selbst, dass du diesen Lernzieltest erfolgreich erfüllt hast. Du kannst beim nächsten Lernschritt weiterfahren.»

Abbildung 2
Die Abbildung soll deutlich machen, dass Lernziele meistens sehr vielschichtig (Sach-, Selbst- und Sozialkompetenz) sind. Es geht vor allem darum, zu beurteilen, ob sie erreicht worden sind.

Formative und summative Beurteilung zusammen ergeben ein gutes Gesamtbild. Die Lehrperson weiss in einer differenzierten Art,

Die Beurteilung im Zeugnis

Das Zeugnis hat im Wesentlichen zwei Aufgaben zu erfüllen:

Als Erstes ist es ein Ausweis über den lückenlosen Schulbesuch des Kindes und als Zweites soll das Zeugnis Bericht an die Eltern erstatten, welche Gesamtleistungen das Kind im letzten Halbjahr erbracht hat.

Im Kanton Zürich werden im Kindergarten und an den 1. Klassen der Primarstufe keine Noten erteilt; es finden Elterngespräche statt, die auf dem Zeugnisformular bestätigt werden. Die Leistungen werden ab der 2. Primarklasse in Form von Ziffern wiedergegeben. Wie diese entstehen, zeigt die unten stehende Abbildung. Dabei ist wichtig, dass nicht nur Ergebnisse von Prüfungen und Lernkontrollen in eine Note «verrechnet» werden, sondern auch Beobachtungen zum Lernprozess der Schülerin / des Schülers einfliessen. Eine 5 enthält demnach Aussagen über einen offensichtlich erfolgreichen Verlauf des Lernens in einem Fach und obendrein die Erreichung aller geforderten Lernziele.

Im Zeugnis werden die Gesamtleistungen in einem Fach einerseits also in Form von Noten dargestellt, in den sprachlichen Fächern am Ende des Schuljahres zusätzlich mit Aussagen zu Teilkompetenzen. Das Arbeits-, Lern- und Sozialverhalten wird zudem in acht Teilaspekten dargestellt. Wie die Note zustande kommt, liegt in der Verantwortung der Lehrperson.

Abbildung 3
Es wird der Versuch gemacht, die grosse Fülle von Informationen in eine Zahl zu verpacken.

Dass Noten in der Form von Zahlen erscheinen, hat verschiedene Nachteile. Sie enthalten wenig Information und kommen so ihrer zweiten Aufgabe, die der «Mitteilung geben», nicht im genügenden Sinn nach. Um die Eltern umfassend über die Leistungen ihres Kindes zu informieren, sind Gespräche zwischen den Eltern und der Lehrperson unbedingt nötig.

Nachteilsausgleich

Wenn Schülerinnen und Schüler, die das Potenzial haben, die Lern- oder Kompetenzziele ihrer Klasse oder ihres Zyklus‘ gemäss Lehrplan zu erreichen, aber aufgrund einer diagnostizierten Behinderung in ihrer Leistungsfähigkeit beeinträchtigt sind, soll einer Diskriminierung vorgebeugt werden. Dabei soll mit geeigneten Massnahmen ein Ausgleich der behinderungsbedingten Nachteile angestrebt werden.

Massnahmen des Nachteilsausgleichs kommen in Frage für Schülerinnen und Schüler mit einer voraussichtlich dauernden körperlichen, geistigen oder psychischen Behinderung und mit einer Funktionsbeeinträchtigung, die sich auf schulische Aktivitäten im Schulalltag auswirkt. Die Massnahmen des Nachteilsausgleichs dienen dazu, dass das Erreichen der Lernziele bei Schülerinnen und Schülern mit einer Behinderung fairer beurteilt werden kann.

Im Rahmen eines Nachteilsausgleichs sind lediglich Anpassungen der Form und der Rahmenbedingungen bei der Durchführung von Prüfungen, nicht aber der Lernziele oder des Beurteilungsmassstabs möglich. Davon zu unterscheiden sind angepasste Lernziele und Aufgaben mit niedrigerem Schwierigkeitsgrad. Diese führen entweder zu einer ungenügenden Beurteilung oder zu einem Verzicht auf Benotung.

→ Informationen zum Nachteilsausgleich: vsa.zh.ch > Schulbetrieb & Unterricht > Zeugnisse & Absenzen > Nachteilsausgleich, was ist das?

Beurteilung bei Schullaufbahnentscheiden

In der Schule werden für Kinder und Familien oft einschneidende Anordnungen eingeleitet, vereinbart oder getroffen. Repetition, Überspringen einer Klasse und die Einteilung in die Sekundarstufe sind wichtige Schnittstellen für alle. Es findet eine Auslese statt. Obwohl sie heute meist im Konsensverfahren durchgeführt werden kann, hat doch das Urteil der Lehrperson als Fachperson für Unterricht und Schülerbeurteilung das grösste Gewicht. Nachdem früher ein Antrag mit einer Funktionsnote (Promotionsnote) begründet werden konnte, muss heute der Vorschlag zu einem Laufbahnentscheid mit einer sorgfältigen prognostischen Gesamtbeurteilung unter dem Gesichtspunkt der Förderung plausibel begründet werden. Die Gesamtbeurteilung versucht, das Kind in seinem ganzen schulischen Umfeld zu sehen, und berücksichtigt seine Kompetenzen auf verschiedenen Ebenen. Was in einer Gesamtbeurteilung beschrieben werden soll, kommt in der folgenden Abbildung zum Ausdruck.

Abbildung 4
Die Lehrperson zieht alle möglichen Erfahrungen mit in ihre Überlegungen ein, sodass ein differenziertes Bild entsteht. Aufgrund dieses Bildes entscheiden Lehrperson, Eltern und Schulleitung gemeinsam, mit welchem Entscheid und welcher Massnahme das Kind höchstwahrscheinlich Erfolg haben wird.

Die Lehrpersonen müssen den Sinn der vorgesehenen Repetition oder des Überspringens erläutern. Damit soll sichergestellt werden, dass ausserordentliche Schullaufbahnentscheide (Repetition, provisorische Promotion) wirklich nur dann getroffen werden, wenn sie sich für den Schüler oder die Schülerin mit einer hohen Wahrscheinlichkeit positiv auswirken werden (Repetition: positive Entwicklung voraussehbar, Überspringen: entsprechende Förderung möglich). Vor jedem Entscheid ist von der Lehrperson genau zu prüfen, ob die Schwierigkeiten respektive die Unterforderung des Schülers oder der Schülerin nicht auch durch besondere Massnahmen im Rahmen des Klassenverbandes behoben werden können.

Weiterführende Informationen

Website Kanton Zürich > Informationen für die Volksschule >> Beurteilung

Bildungsdirektion: Broschüre «Beurteilung und Schullaufbahnentscheide» Über das Fördern, Notengebung und Zuteilen, Zürich Juli 2013.

Website Kanton Zürich > Informationen für die Volksschule >> Formulare, Merkblätter, Informationen, etc.

Reglement über die Ausstellung der Schulzeugnisse (Zeugnisreglement) vom 1. September 2008 (LS 412.121.31)

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