Aufgaben der Schulpflege
Festlegen der Schulorganisation
Wichtige strategische Aufgaben der Schulpflege sind einerseits das Festlegen der Organisation und andererseits der Angebote der Schule. Das Volksschulgesetz aus dem Jahr 2005 gibt dabei den Rahmen vor. Die Gemeinden haben mit der Umsetzung des Volksschulgesetzes den Gestaltungsraum genutzt, der es erlaubt, in ihrer Organisation die lokalen Gegebenheiten zu berücksichtigen und die Bedürfnisse der Gemeinde aufzunehmen. → Die innere Organisation der Gemeinde
Nichts ist in Stein gemeisselt. Gegebenheiten und Bedürfnisse ändern sich. Deshalb überprüft die Schulpflege regelmässig, ob ihre Struktur und ihre Angebote noch dem tatsächlichen Bedarf entsprechen und nimmt die nötigen Anpassungen vor.
Die folgenden Fragen sollten von der Schulpflege regelmässig geprüft werden:
Bilden von Schuleinheiten
Im Gesetz werden die Schuleinheiten «Schulen» genannt. In der Regel bilden ein Schulhaus und die umliegenden Kindergärten eine «Schule».
- Sind die Schulen in Ihrer Gemeinde noch zweckmässig gebildet?
- Ist die Grösse der Schulen angemessen? Allenfalls kann das Zusammenlegen oder Neuaufteilen von Einheiten sinnvoll sein.
Zusammenarbeit mit Nachbargemeinden, Fusionen, Einheitsgemeinden
Aus organisatorischen, pädagogischen aber nicht zuletzt aus wirtschaftlichen Gründen kann die Zusammenarbeit der Schule mit der Gemeinde, mit Nachbarschulen oder Nachbargemeinden sinnvoll sein.
- Sind allfällige neue Zusammenarbeitsformen möglich? Sind die nötigen Abklärungen getroffen?
→ Fusionen und Zusammenarbeitsformen
→ Die Arten der (Schul)gemeinden, ihre Organe und Instrumente
Sonderpädagogisches Konzept
Im sonderpädagogischen Konzept wird die konkrete Ausgestaltung der sonderpädagogischen Angebote der Gemeinde festgelegt.
- Ist das Organisationsmodell zweckmässig?
- Sind die Abläufe der Zuweisung zu den Angeboten noch zweckmässig?
- Entsprechen die Angebote dem tatsächlichen Bedarf?
- Ist das Potenzial für integrative Förderung ausgenutzt?
- Werden die Möglichkeiten der integrativen Sonderschulung in der Verantwortung der Regelschule genutzt?
→ Das Sonderpädagogische Angebot
→ Website Kanton Zürich, Volksschulamt > Besonderer Bildungsbedarf
Tagesstrukturen
Das Volksschulgesetz schreibt vor, dass die Gemeinden ein bedarfsgerechtes Betreuungsangebot von 7.30 Uhr bis 18.00 Uhr zur Verfügung stellen. Dies setzt einerseits eine regelmässige Erhebung des «Bedarfs» bei den Eltern voraus, andererseits benötigt die Schulpflege einen Auftrag der Stimmberechtigten, wie das Angebot ausgestaltet werden soll (z.B. als Schülerclub, Mittagstisch, Tagesschule, etc.) Dazu gehört auch Klären der Finanzierung dieser Angebote (Kostendeckungsgrad, Elternbeiträge, Sozialtarife, Stellenplan).
- Ist der Bedarf an Betreuungsangeboten erhoben?
- Entspricht das Angebot der Nachfrage?
→ Tagesstrukturen und Tagesschulen
→ Website Kanton Zürich, Volksschulamt > Tagesstrukturen
Ausgestaltung der Sekundarstufe
Die Schulpflege legt das Modell der Sekundarstufe fest. Es können zwei oder drei Abteilungen mit unterschiedlichen Anforderungen gebildet werden (A & B oder A & B & C). Die Schülerinnen und Schüler können in höchstens drei Fächern auf den Anforderungsstufen I, II oder III unterrichtet werden. Die Anforderungsstufe I ist die kognitiv anspruchsvollste. Anforderungsstufen sind in den Fächern Mathematik, Deutsch, Französisch oder Englisch möglich.
- Müsste das Modell der Sekundarstufe der Gemeinde überdacht werden?
- Sind aufgrund der Schülerzahlen ein anderes Modell oder Zusammenarbeitsformen mit Nachbargemeinden zweckmässig?
→ Website Kanton Zürich, Volksschulamt > Schulstufen & Übergänge
Personalreglement für das kommunale Schulpersonal
Viele Gemeinden lehnen ihre Personalreglemente für das kommunale «unterrichtende» Personal an die kantonale Lehrpersonalgesetzgebung an. Andere schaffen eigene kommunale Personalreglemente.
- Welche Grundlagen gelten in der Gemeinde für DaZ-Lehrpersonen, Therapeutinnen und Therapeuten?
- Sind Personalreglemente für Klassenassistenzen, Aufgabenhilfen, Hallenbadbegleitung vorhanden und aktuell?
Schulverwaltung
Die Schulverwaltung ist die zentrale Drehscheibe der Gemeinde für die Schuladministration und zusammen mit der Schulpflege und den Schulleitungen für die Führung der Schule zuständig. Ihr werden vermehrt administrative Aufgaben der Schulleitungen übertragen.
- Ist der Stellenplan der Schulverwaltung den Aufgaben angemessen?
- Können Synergien mit der Gemeindeverwaltung genutzt werden?
Dienste
Die Schule ist auf unterstützende Dienste der Gemeinde oder anderer Spezialdienste angewiesen.
- Sind die Vereinbarungen mit der Schulsozialarbeit und dem Schulpsychologischen Dienst noch richtig?
- Ist der Hausdienst zweckmässig organisiert und mit den nötigen Ressourcen ausgestattet oder ist die betriebliche Zusammenarbeit mit der politischen Gemeinde eine Alternative?
→ Der Schulpsychologische Dienst
→ Die Schulsozialarbeit
→ Der Hausdienst
→ Der Schulärztliche Dienst
→ Der Schulzahnärztliche Dienst
→ Der pädagogische ICT-Support
→ Der externe IT-Partner
Mitwirkung der Eltern und der Schülerinnen und Schüler
Das Volkschulgesetz schreibt eine institutionelle Elternmitwirkung und die Partizipation der Schülerinnen und Schüler vor. Überall bestehen Elterngremien und die Schulen organisieren altersgemässe Schüler/innen-Mitsprache auf Schul- und Klassenebene.
- Wie ist die Elternmitwirkung organisiert? Gibt es Optimierungsbedarf?
- Werden die Schülerinnen und Schüler angemessen miteinbezogen?
→ Elternmitwirkung
→ Mitwirkung der Schülerinnen und Schüler