Aufgabe der Gemeinde
Tagesstrukturen und Tagesschulen
Das Angebot an Tagesstrukturen ist kommunal geregelt und dementsprechend unterschiedlich ausgebaut.
Ein gut ausgebautes Angebot an Tagesstrukturen entspricht dem gesellschaftlichen Bedürfnis nach Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Auch aus pädagogischen Überlegungen bieten gut geführte Betreuungsangebote viele Vorteile: Die familien- und schulergänzende Kinderbetreuung gibt Kindern Stabilität und Sicherheit und fördert die Chancengerechtigkeit von Kindern unterschiedlicher sozialer und kultureller Herkunft, Sprache, Religion und Geschlecht. Eine sinnvolle Ausgestaltung dieser zusätzlichen Betreuungsangebote ermöglicht ergänzende Lernmöglichkeiten und Lernangebote.
Gesetzliche Grundlagen
Gemäss Volksschulgesetz und Volksschulverordnung sind die Gemeinden dazu verpflichtet, während der Schulwochen in der Zeit zwischen 7.30 Uhr und 18 Uhr bedarfsgerechte unterrichtsergänzende Betreuungsangebote einzurichten (§ 30a Abs. 2 VSG, § 32a Abs. 1 VSV). Dabei haben die Gemeinden neben den jeweiligen rechtlichen Vorgaben den nötigen Freiraum, ihre Angebote auf die lokalen Gegebenheiten angepasst, aufzubauen und anzubieten.
Die Angebotspflicht bei Bedarf umfasst die folgenden Tagesstrukturen:
- Morgenbetreuung (ab 7.30 Uhr)
- Blockzeiten von 8 bis 12 Uhr
- Mittagsbetreuung (Mittagstisch)
- Nachmittagsbetreuung (bis 18 Uhr).
Damit die Tagesstrukturen dem tatsächlichen Bedarf der Eltern gerecht werden, müssen diese von den Eltern für einzelne Wochentage und innerhalb eines Tages modulartig wählbar sein.
Die rechtlichen Vorgaben an die Ausgestaltung der Betreuung sind je nach Angebot und Trägerschaft unterschiedlich → Broschüre «Tagesstrukturen – Allgemeine Informationen und spezifische Vorgaben»
Tagesstrukturen
Mit unterrichtsergänzenden Tagesstrukturen sind Betreuungsangebote gemeint, welche die Schülerinnen und Schüler ergänzend zum Unterricht besuchen können (§ 30a Abs. 1 VSG). Dazu gehört auch die kostenlose unterrichtsergänzende Betreuung während der Blockzeiten.
Die Gemeinden sind gestützt auf § 30a Abs. 2 VSG verpflichtet, den tatsächlichen und aktuellen Bedarf an Tagesstrukturen regelmässig bei den Eltern zu erheben. Wartelisten sind nur im Ausnahmefall und nur für kurze Zeit zulässig.
Die unterrichtsergänzende Betreuungszeit während der Blockzeiten ist kostenlos (§ 27 Abs. 2 VSG). Für die weiteren Tagesstrukturen werden in der Regel Elternbeiträge erhoben, welche aber höchstens kostendeckend sein dürfen (§ 11 Abs. 4 VSG, § 32a Abs. 4 VSV).
Tagesschulen
In Tagesschulen werden Unterricht und Betreuung durch pädagogische, organisatorische, personelle und räumliche Massnahmen in einem gesamtpädagogischen Konzept miteinander verbunden. Die Betreuung wird an mehreren Tagen pro Woche angeboten (§ 30b Abs. 1 VSG).
Gemäss Volksschulgesetz kann in Tagesschulen der Besuch bestimmter Betreuungsangebote für obligatorisch erklärt werden. Damit der Grundsatz der Freiwilligkeit des Besuchs von Tagesstrukturen gewahrt ist, muss in der entsprechenden Gemeinde auch ein Schulbesuch ohne obligatorische Betreuung möglich sein (§ 30a Abs. 4 VSG, § 30b Abs. 2 und 4 VSG).
Stadt Zürich, Projekt Tagesschulen 2025
Die Stadtzürcher Schulen sollen künftig flächendeckend als freiwillige, gebundene Tagesschulen geführt werden. Hierzu wurde das Pilotprojekt Tagesschule 2025 lanciert.
In der Pilotphase I haben seit 2016 sechs Schulen den Betrieb als Tagesschule 2025 aufgenommen. In der Pilotphase ll nehmen seit dem Schuljahr 2019/20 insgesamt 23 weitere Schulen in vier Etappen den Betrieb als Tageschule 2025 auf.
→ Website Schulamt Stadt Zürich; Tagesschule 2025
Unterstützung
Das Volksschulamt unterstützt die Gemeinden beim Auf- und Ausbau von Tagesstrukturen und Tagesschulen. Die Broschüre «Tagesstrukturen - Allgemeine Informationen und spezifische Vorgaben» sowie die zwei neuen Merkblätter «Tagesstrukturen - Betreuungsschlüssel» und «Tagesstrukturen - Bewilligungsgesuche für private Kinderhorte» enthalten Informationen und Empfehlungen zu den verschiedenen Formen unterrichtsergänzender Betreuungsangebote.
Alle Dokumente sowie weiterführende Hinweise und Links zu Tagesstrukturen und Tagesschulen sind auf der Webseite aufgeschaltet.
→ Website Kanton Zürich > Informationen für die Volksschule >> Tagesstrukturen
Um die Gemeinden bei der Gründung einer Tagesschule zusätzlich zu unterstützen, stellt die Bildungsdirektion Planungsmaterialien und ein Beratungsangebot zur Verfügung. In der Broschüre „Die Tagesschule – von der Idee bis zur Einführung“ finden sich Hinweise, wie der Aufbau einer Tagesschule geplant und wie die Tagesschule geführt werden kann. Die Broschüre wird ergänzt durch Vorlagen, Checklisten und ein Kostenberechnungstool. Ausserdem stehen erfahrene Zürcher kantonale Tagesschulen mit verschiedenen Voraussetzungen und Modellen als Kontaktschulen für Beratungen zur Verfügung.
→ Website Kanton Zürich > Informationen für die Volksschule >> Tagesschulen
→ Beratung und Weiterbildung zur Qualitätssicherung in Tagesschulen (PH Zürich)
Weiterführende Informationen
Bildungsdirektion Kanton Zürich, Volksschulamt: Broschüre «Tagesstrukturen - Allgemeine Informationen und spezifische Vorgaben», Merkblatt «Tagesstrukturen – Betreuungsschlüssel» und Merkblatt «Tagesstrukturen – Bewilligungsgesuche für private Kinderhorte» (Juni 2020). Bezug als Download unter → www.zh.ch/Tagesstrukturen.
Bildungsdirektion Kanton Zürich, Volksschulamt: Broschüre «Die Tagesschule – von der Idee bis zur Einführung» (März 2017). Bezug als Download unter → www.zh.ch/Tagesschulen.
Brückel, Kuster, Annen, Larcher (Hrsg.): «Qualität in Tagesschulen/Tagesstrukturen (QuinTaS)» (hep verlag ag, 2017). Unentgeltlicher Bezug eines Exemplars für Schulgemeinden und Schulkreise unter → Website Kanton Zürich > Informationen für die Volksschule >> Tagesschulen.