Bildungsdirektion
Volksschulamt

Hintergrund

Kleine Zürcher Schulgeschichte

Religiös geprägte Schulen im Ancien Régime

Zürichs gesamtes Schulwesen stand in der Zeit vor der Französischen Revolution, und noch bis 1830, unter der Leitung der reformierten Landeskirche und ihrer Pfarrer. Mit den Landschulordnungen von 1637, 1658, 1778 und 1803 gaben Bürgermeister und Rat dem Schulwesen auf der Landschaft gesetzliche Grundlagen. Die Oberaufsicht kam dem Examinatorenkonvent zu, dem damaligen Kirchenrat. Die örtliche Schulaufsicht besorgte der Pfarrer. Er entschied über die Anstellung, inspizierte die Schule im Laufe des Jahres und am Examen, überwachte den sittlichen Wandel des Schulmeisters und nahm ihn ins Gebet, wenn etwas nicht stimmte. Bildung und Stellung trennten den Pfarrer – den Repräsentanten der Obrigkeit – vom wenig angesehenen, armen Schulmeister.

Reformansätze während der Helvetik

Der nach der Revolution von 1798 geschaffene helvetische Einheitsstaat sah seine höchste sittliche Aufgabe in der Volksbildung. Die vom Minister der Künste und Wissenschaften, Philipp Albert Stapfer, angeordnete Umfrage über den Zustand der Volksschule zeigte ein ernüchterndes Ergebnis. Die Helvetik unterstellte daher das gesamte Unterrichtswesen der staatlichen Aufsicht. In jedem Kanton war 1798 ein Erziehungsrat zu wählen, der das Volksschulwesen über Schulinspektoren neu zu ordnen hatte. Ein von Stapfer entworfenes helvetisches Schul- und Unterrichtsgesetz, das u.a. die allgemeine Schulpflicht vorsah, scheiterte indessen Anfang 1800 an der Finanznot der Republik. Die Reformideen zeigten erst später Wirkung: in den Epochen der Mediation und Restauration – die Zürcher Schulordnung von 1815 verbot die Kinderarbeit in Fabriken vor dem 10. Lebensjahr – und besonders während der Liberalen Bewegung der 1830er-Jahre.

Aufbruch nach 1830

«Volksbildung ist Volksbefreiung.» Der Titel einer Rede, die Heinrich Zschokke 1836 vor dem Schweizerischen Volksbildungsverein hielt, bringt es auf den Punkt: Die Volksschule sollte den Menschen vom blinden kirchlichen Glauben frei machen, ihn bilden und zu eigenständigem Denken erziehen. Gewerbe, Handel und aufstrebende Industrie waren ebenso auf bessere Schulbildung angewiesen wie die Mitglieder der durch die Verfassung von 1831 neu geschaffenen Behörden. Der liberale Umschwung ebnete im Kanton Zürich den Weg für eine umfassende Bildungsreform, die Jahresklassen mit klar umschriebenen Lehrzielen, allgemeine Schulpflicht und obligatorische Lehrmittel einführte. Die Schule wurde von der Kirche losgelöst und zur selbstständigen Organisation.

An die Alltagsschule schloss neu die Sekundarschule an, an der über die an der Primarschule üblichen Fächer hinaus Unterricht in vaterländischer Geschichte, Naturkunde, Französisch, Geometrie und in weiblichen Handarbeiten angeboten wurde. Dem höheren Bildungswesen dienten die Kantonsschule und die 1833 eingeweihte Universität. Als Parlament der Lehrerschaft wurde 1834 die Schulsynode eingeführt.

Bezirks- und Gemeindeschulpflegen

Um die Bevölkerung mehr als bisher an ihrer Schule zu interessieren, umschrieben die Artikel 79 und 86 der Zürcher Staatsverfassung von 1831 auch eine Neuordnung der Schulaufsicht. Sie wurde zur Hauptsache Laien anvertraut. Durch die Schaffung von Bezirksschulpflegen wollte man Schulfreunden die Gelegenheit geben, über die Grenzen ihrer engeren Heimat hinaus an der Volksbildung mitzuarbeiten. Jeder Bezirk hatte auf sechs Jahre sieben ehrenamtlich tätige Mitglieder abzuordnen: zwei durch das Pfarrkapitel gewählte Pfarrer, zwei durch die Lehrerschaft bestimmte Lehrervertreter und drei durch freie Wahl aus dem «Laienstand» bezeichnete Vertreter. 1831 trat sodann das «Gesetz betreffend die Organisation der Gemeindeschulpflegen» in Kraft. Jede Kirchgemeinde hatte eine Schulpflege zu wählen, bestehend aus dem Pfarrer als Präsidenten (bis 1865) und wenigstens vier Mitgliedern. Diese Schulpflege hatte das Schulgesetz und die Verordnungen von Bezirksschulpflege und Erziehungsrat zu vollziehen, über den Schulbesuch der Kinder und die treue Pflichterfüllung der Lehrer zu wachen, pflichtvergessene Eltern zur Ordnung zu weisen und darauf zu achten, dass die Schulstuben und Schulhäuser stets rein gehalten und im Winter gehörig geheizt wurden. Der Verwalter führte die Schulgutsrechnung. Alljährlich hatte die Schulpflege der Bezirksschulpflege einen Bericht über den Zustand der Schule, der Lehrmittel und der Schulgebäude zu erstatten. Viele der zu Beginn der 1830er-Jahre gewählten Schulpfleger nahmen ihr Amt ausserordentlich ernst. Schulpfleger Tobler in Robenhausen zum Beispiel machte 1832/33 in seiner Schule 44 Besuche und 16 weitere in den anderen Abteilungen der Kirchgemeinde. In Pfäffikon kamen drei Schulpfleger im Jahre 1835 auf 23, 27 und 72 und der Pfarrer gar auf 83 Schulbesuche. Anders in Turbenthal. Hier schrieb Pfarrer Schulthess ins Visitationsbuch, es wäre sehr zu wünschen, «betreffende Herren Schulpfleger würden die Schule mehr pflegen».

Opposition gegen den Reformkurs

Ziel der erneuerten Volksschule war es, die Kinder zu «geistig tätigen, bürgerlich brauchbaren und sittlich religiösen Menschen» zu bilden. Dafür genügten die bisherigen Lehrmittel nicht mehr. Ignaz Thomas Scherr, Seminardirektor in Küsnacht, verfasste moderne Lesebücher mit weltlichen Themen. Sein Bildungsfreund erlebte neun Auflagen. In konservativen Kreisen riefen die modernen Lehrmittel und die Abkehr von der Religion allerdings heftige Opposition hervor. In Stadel im Zürcher Unterland kam es deswegen im Januar 1834 gar zum Aufruhr. Eine von etwa 200 Bürgern besuchte Versammlung beschloss, sich gegen die neuen Schulbücher von Scherr, Hans Georg Nägeli (Singbuch) und «anderen Fremden» aufzulehnen. Schulmeister Meier wurde mit Fäusten gezwungen, per Unterschrift zu bezeugen, dass er die neue Lehre nicht annehme. Im Mai drangen die Schulgenossen ins Schulhaus ein und besudelten und verstreuten Tabellen und Bücher. Die Zürcher Regierung bekam Kenntnis von den Ausschreitungen und stellte sogleich ein Bataillon Infanterie, eine Kompanie Artillerie, eine Kompanie Scharfschützen und eine halbe Kompanie Kavallerie auf Pikett. Das wirkte; die Aufständischen gaben klein bei.

Konservativer Umschwung

Der Stadler Handel von 1834 war nur ein Vorbote einer sich rasch verschärfenden Entwicklung. Die Neuerungen, nicht nur im Schulwesen, stiessen zunehmend auf Kritik. Die Berufung des liberalen Württemberger David Friedrich Strauss an die Theologische Fakultät der Universität Zürich löste 1839 den «Straussenhandel» aus. Die Liberalen erhofften sich eine neue Reformation der Zürcher Landeskirche, die Konservativen befürchteten das Zurückdämmen des kirchlichen Einflusses im Staat. Am 5./6. September 1839 kam es zum «Züriputsch». Konservative Bauern aus dem Zürcher Oberland zogen in die Hauptstadt. Nach kurzen Gefechten beugte sich die liberale Regierung dem Druck des Volkes und dankte ab. Von 1839 bis 1845 wurde Zürich wieder durch die Konservativen regiert. Dies hatte auch Auswirkungen auf das Schulwesen. Ignaz Thomas Scherr musste als Direktor des Seminars Küsnacht zurücktreten. Eine Revision des Schulgesetzes offenbarte 1840 den neuen Geist: Die Lehrmittel massen der Religion wieder mehr Bedeutung bei, und am Seminar übte man grösseren erzieherischen und moralischen Einfluss auf die angehenden Lehrer aus. Umstrittene Lehrmittel wurden ersetzt.

Die Liberalen setzen sich wieder durch

1845 wurde das Zürcher Staatswesen wieder liberaler Führung unterstellt. Die Arbeit der Erziehungsbehörden galt dem Wiederaufbau und der Festigung des Schulwesens, wie es vor dem «Züriputsch» von 1839 bestanden hatte. Zu den bedeutendsten Geschäften der ersten Jahre zählten die Schaffung neuer Lehrmittel gemäss einem 1848 aufgestellten Lehrmittelplan und die Gründung des staatlichen Lehrmittelverlags im Jahre 1851. In dieser Zeit entstanden in den meisten Bezirken Kleinkinderbewahranstalten, die als Vorläufer der heutigen Kindergärten gesehen werden. Diese «Vorschule» bezweckte vor allem die Entlastung der berufstätigen Eltern und war privat organisiert. Nur in wenigen Gemeinden übernahm die Schulpflege die Aufsichtspflicht.

Neuerungen in den 1850er- bis 1870er-Jahren

Die 50er- bis 70er-Jahre des 19. Jahrhunderts brachten dem Zürcher Schulwesen erneut tief greifende Veränderungen. Das 1859 eingeführte revidierte Unterrichtsgesetz verlängerte die Lehrerausbildung auf vier Jahre, reduzierte die Schülerzahl pro Lehrer von hundert auf achtzig und führte für Knaben den obligatorischen Turnunterricht und für Mädchen das Obligatorium der Arbeitsschule ein. 1867 erliess der Erziehungsrat eine neue Absenzenordnung für den ganzen Kanton Zürich. Damit erhielten die Schulpflegen Mittel gegen fehlbare Eltern, von der schriftlichen Mahnung bis zur Überweisung eines Falles an das Bezirksgericht. 1872 hatte das Volk über ein neues Unterrichtsgesetz abzustimmen. Dieses war unter Erziehungsdirektor Johann Kaspar Sieber ausgearbeitet worden, forderte eine neunjährige Alltagsschule sowie freiwilligen Unterricht bis zum 20. Altersjahr und sah weiter vor, die Lehrerausbildung an die Hochschule zu verlegen und die Schulaufsicht nicht mehr den Bezirksschulpflegen, sondern einem Fachinspektorat zu übertragen. Solcher Abbau der Demokratie stiess im Volk auf Widerstand; die Vorlage wurde hoch verworfen. Dennoch kam es zu Neuerungen. 1874 beschloss der Erziehungsrat die Aufnahme von «Töchtern» an das staatliche Lehrerseminar Küsnacht. Man wollte die Ausbildung von Lehrerinnen nicht ausschliesslich der neu organisierten Höheren Töchterschule der Stadt Zürich überlassen. 1876 traten die ersten staatlich ausgebildeten Primarlehrerinnen in den zürcherischen Schuldienst. Um dieselbe Zeit, während der Jahre des Kulturkampfes, versuchten kirchliche Kreise, durch die Gründung von Privatschulen in ihrem Sinne Einfluss auf das Erziehungswesen zu nehmen. 1869 wurde in Zürich das Evangelische Lehrerseminar eröffnet, dem 1874 freie evangelische Volksschulen folgten. Neuerungen prägten auch den Unterricht. In der Sekundarschule begannen sich die Naturwissenschaften durchzusetzen. Neue Bildungsstoffe machten neue Lehrbücher nötig. Seminardirektor Heinrich Wettstein verfasste moderne Lehrmittel für den Unterricht in Naturkunde und Geografie und schuf 1875 den Sekundarschulatlas. Seine Bücher wurden ins Französische, Englische, Russische, Armenische und Arabische übersetzt und an den Weltausstellungen 1873 und 1878 mit Preisen bedacht. Erneut stand die Abschaffung der Laienaufsicht zugunsten einer Fachaufsicht zur Diskussion. Fachinspektorate konnten sich jedoch nur für den Turnunterricht und den Handarbeitsunterricht für Mädchen (1881) durchsetzen.

Aus der Arbeit der Schulpflegen

Drei Probleme beschäftigten die Schulpflegen über lange Zeit: die Kinderarbeit, der unregelmässige Schulbesuch und die Verwahrlosung vieler Kinder. Namentlich in den Städten Zürich und Winterthur und in Gemeinden mit Industrie wurden in den Fabriken auch schulpflichtige Kinder beschäftigt. Dies wirkte sich nachteilig auf deren Gesundheit und Bildung aus. Seit 1837 war zwar die Fabrikarbeit von Kindern unter 12 Jahren verboten, dennoch stellten die Schulpfleger immer wieder Missbräuche fest. Wirksame Abhilfe brachte erst das Eidgenössische Fabrikgesetz von 1877.

«Um doch wenigstens meine Pflicht zu erfüllen, hielt ich im Sommer und im Winter während der gesetzlichen Zeit Schule. Und nun beklagten sich die Fabrikanten, die zugleich Schulpfleger waren, bei mir und meinten, früher sei nicht so lange Zeit Schule gehalten worden, die Kinder kämen zu spät in die Fabrik. Ich berief mich auf das Gesetz und hatte die Gunst verloren. Die Kinder erhielten Abzug an ihrem Lohn, und so wurden die Eltern gegen mich aufgereizt.» Dies die Klage eines Lehrers im Boten von Uster im August 1845. Auch manche Bauern beschäftigten ihre Kinder den Sommer über lieber in der Landwirtschaft, als sie zum Unterricht zu schicken. Erst die Absenzenordnung von 1867 erwies sich als wirksames Mittel gegen nachlässigen Schulbesuch.

Pfarrer und Schulpfleger klagten immer wieder über das Schicksal von Kindern, deren Vater und Mutter der Fabrikarbeit nachgehen mussten. Es fehle die ordnende Hand einer Mutter im Haus, schrieb der Pfarrer von Männedorf 1857, und die Kinder müssten dies büssen. Denn meist litten unter solchen Verhältnissen auch der Schulbesuch, die Leistungen und die Erziehung. Und die Schulpflege sollte Abhilfe schaffen.

Ausbau der Oberstufe, Staatsbeiträge an die Kindergärten

Das Unterrichtsgesetz von 1832 gliederte die obligatorische Volksschule in die Elementarschule (später Unterstufe, 1.–3. Klasse), die Realschule (später Mittelstufe, 4.–6. Klasse) und in die Repetierschule (eine Art Primaroberstufe, 7. und 8. Klasse). Elementar- und Realschule bildeten zusammen die Alltagsschule mit einer wöchentlichen Unterrichtszeit von 27 Stunden. Die Repetierschule – eine rudimentäre Oberstufe der Primarschule – beanspruchte pro Woche zwei Halbtage zu drei Stunden. Der Besuch der 1833 eingeführten Sekundarschule war freiwillig und bis 1872 kostenpflichtig. Repetierschüler und Konfirmanden hatten zudem die Singschule zu besuchen, in der Kirchenlieder eingeübt wurden. Das Gesetz über die Volksschule vom 11. Juni 1899 bestätigte die bisherige Einteilung in Primar- und Sekundarschule. Es hob jedoch die Repetierschule und die Singschule auf und schuf an ihrer Stelle die 7. und 8. Klasse der Primarschule mit eigenem Lehrplan. Gegenüber der Sekundarschule fehlte vor allem das Fach Französisch. Allgemein wollte man den Unterricht stärker auf den Erfahrungen des praktischen Lebens aufbauen und mit diesem verbinden. Neu ermöglichte das Gesetz, im Bedarfsfalle Staatsbeiträge an Privat-, Vereins- und Gemeindeanstalten zu entrichten, was für die Kindergärten nicht unwesentlich war.

Meilensteine im 20. Jahrhundert

1905

Ein neuer Lehrplan für die gesamte Volksschule tritt in Kraft.

1938

Am 3. Juli heissen die Stimmberechtigten ein neues Gesetz zur Ausbildung von Lehrkräften für die Primarschule gut. Dieses verlängert die Ausbildung zum Primarlehrer von vier Jahren auf fünf Jahre und unterteilt sie in eine Allgemeinbildung, die das Unterseminar vermittelt, und in die berufliche Bildung, für die neu das Oberseminar geschaffen wird.

1959

Die in der Volksabstimmung vom 24. Mai beschlossene Teilrevision des Volksschulgesetzes von 1899 bringt als wichtigste Neuerung die Dreiteilung der Oberstufe in Sekundar-, Real- und Oberschule. Erstmals werden die Kindergärten im Gesetz erwähnt. Er handelt sich jedoch bloss um formaljuristische Aspekte bezüglich Freiwilligkeit des Kindergartenbesuches, Zweckbestimmung und Subventionsansätze.

1970

Am 15. November erhalten die Frauen das Stimm- und Wahlrecht auf kantonaler Ebene. Im Erziehungsrat, in den Bezirks- und Gemeindeschulpflegen sind fortan immer auch Frauen vertreten.

1971

Der Kanton Zürich tritt durch Volksabstimmung dem Schulkonkordat bei. Es verpflichtet die Kantone zur Zusammenarbeit und Angleichung der Schulsysteme.

1977

Von Beginn des Schuljahres 1977/78 an dauert die Schulpflicht im Kanton Zürich generell neun Jahre.

1978

Das Lehrerbildungsgesetz vom 24. September stellt die Zürcher Lehrerbildung auf eine neue Grundlage. Nach Abschluss einer Mittelschule mit eidgenössischer oder kantonalzürcherischer Maturität ist vorerst ein ausserschulisches Praktikum von 18 Wochen zu absolvieren. Dann besuchen alle künftigen Lehrkräfte der Volksschule während zweier Semester gemeinsam das Seminar für Pädagogische Grundausbildung. Anschliessend folgen die stufenspezifischen Studiengänge, die für Primarlehrerinnen und Primarlehrer ein Jahr (seit 1988 zwei Jahre), für Lehrkräfte der Real- und Oberschule sowie der Sekundarschule drei Jahre dauern.

1984

Der Kanton hebt die Subventionen für die Kindergärten auf und verzichtet im Kindergartenbereich auf Einflussnahme. Kantonal existieren jedoch Empfehlungen für den Vorschulbereich, die von den Gemeinden recht gut beachtet werden.

1989

Nach einem Langschuljahr 1988/89 verlegt man den Schuljahresbeginn vom Frühling auf den Spätsommer. Schulbesuchstage während des Schuljahres lösen künftig in immer mehr Gemeinden die bisherigen Examen am Ende des Schuljahres ab. Auf Beginn des Schuljahres 1989/90 wird in den 5. und 6. Klassen der Primarschule der Französischunterricht eingeführt.

1991

Der Erziehungsrat genehmigt den neuen Lehrplan für die Volksschule. Zehn in einem Leitbild formulierte Grundhaltungen sollen die Schule prägen, und zudem wird die Koedukation vollständig realisiert. Die bisherige Fächervielfalt wird für alle Stufen in die fünf Unterrichtsbereiche Mensch und Umwelt, Sprache, Gestaltung und Kunst, Mathematik, Sport zusammengefasst. Den Gemeinden wird ermöglicht, ab Schuljahr 1991/92 Blockzeiten an den 1. bis 3. Primarklassen zu erproben.

1995

Der Erziehungsrat schlägt neben dem neuen Modell der «Gegliederten Sekundarschule» ein Alternativmodell «Dreiteilige Sekundarschule» vor und überlässt die Wahl den Gemeinden. Die Wahl und die Bestätigungswahl der Lehrerinnen und Lehrer auf vierjährige Amtsdauer liegen neu in der Kompetenz der Gemeindeschulpflegen.

1996

Die Schulgemeinden erhalten die Kompetenz, ab Schuljahr 1996/97 an der Volksschule die Fünftagewoche einzuführen.

Der Erziehungsrat startet das Projekt «Teilautonome Volksschule» (TaV).

Aufbruch ins 21. Jahrhundert

2000

Ein neues Lehrerpersonalgesetz tritt in Kraft. Dadurch verlieren die Lehrpersonen ihren Wahlstatus und werden Staatsangestellte.

2002

Seit Herbst 2002 werden die Lehrpersonen des Kindergartens und der Volksschule an der Pädagogischen Hochschule Zürich ausgebildet. Die Zeit der Allrounder ist vorbei: Von nun an werden auch die Primarlehrpersonen zu Fachgruppenlehrkräften.

2004

Der Bildungsrat beschliesst, gegen energischen Widerstand breiter Lehrerkreise und trotz Irritationen aus der Suisse Romande, Englischunterricht ab der 2. Primarschulklasse einzuführen. Andere Kantone folgen dem Beispiel und die Erziehungsdirektorenkonferenz verabschiedet ein Sprachenkonzept.

2005

Am 5. Juni 2005 nehmen die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger im zweiten Anlauf nach 2002 ein neues Volksschulgesetz an, das jenes aus dem Jahr 1899 ablöst. Es führt Schulleitungen an der Volksschule ein, erklärt den Besuch des Kindergartens als obligatorisch und kantonalisiert den Kindergarten. Die Gemeinden werden verpflichtet, Blockzeiten und bei Bedarf weitergehende ausserschulische Betreuungsangebote einzurichten. Eine professionelle Fachstelle für Schulbeurteilung löst die Bezirksschulpflegen ab, die nur noch bis 2007 die Aufsicht über die Schulen im Bezirk ausüben. Zusammen mit dem neuen Bildungsgesetz und dem Gesetz über die Pädagogische Hochschule lässt sich somit ein Professionalisierungsschub auf mehreren Ebenen beobachten: in der Lehrerbildung, in der Schulaufsicht und auf der Führungsebene der Schule.

2008

Die Geleitete Schule ist im ganzen Kanton eingeführt. Als letzter Teil des Volksschulgesetzes wird ein neues sonderpädagogisches Konzept, das auf dem Prinzip der Integration beruht, gestaffelt bis ins Jahr 2010/11 eingeführt.
Das Bildungswesen steht im Übrigen wie alle anderen staatlichen Aufgaben unter starkem Spardruck, sodass die Klassengrössen erhöht werden müssen. Die Stellenpläne werden von der Bildungsdirektion durch die Zuweisung von Vollzeiteinheiten (VZE) zentral bewirtschaftet.

Und die Entwicklung bleibt nicht stehen: In breit angelegten Versuchen wird die Ablösung des Kindergartens durch eine Grundstufe erprobt, die den Kindergarten und die erste Primarschulklasse verbinden will. Das neunte Schuljahr wird in Versuchsgemeinden den geänderten Bedürfnissen der Jugendlichen und der Wirtschaft angepasst.

2011

Die Volksinitiative «Ja zur Mundart im Kindergarten» wird knapp angenommen. In den Kindergärten wird der Dialekt grundsätzlich als Unterrichtssprache verwendet. Die bisherige Regelung im Volksschulgesetz, unter der teilweise Hochdeutsch und teilweise in Mundart unterrichtet wurde, wird aufgehoben.

2014

Der Schulversuch zur Grundstufe im Kanton Zürich wird auf Ende Schuljahr 2013/14 beendet. Das Zürcher Stimmvolk hat im November 2012 die Vorlagen zur gesetzlichen Verankerung der Grundstufe abgelehnt.

Die minimale Unterrichtsverpflichtung der Schulleitenden von 4 Wochenlektionen wird aufgehoben und es ist deshalb nicht mehr zwingend notwendig, dass Schulleitende über ein Lehrdiplom verfügen.

2015

Alle Lehrpersonen, welche an der Volksschule ein Fach aus der Lektionentafel unterrichten, erhalten eine kantonale Anstellung. Die Überführung betrifft rund 2'000 Lehrpersonen, die vorher als Fachlehrpersonen oder als Lehrpersonen mit kleinem Pensum kommunal angestellt waren.

Das geänderte Lehrpersonalgesetz schreibt vor, dass das Unterrichtspensum einer Lehrperson mindestens 10 Wochenlektionen betragen muss. Dies entspricht einem Beschäftigungsgrad von 35%. Zudem dürfen in der Regel an einer Kindergartenklassen nicht mehr als zwei, an einer Primarklasse nicht mehr als 3 Lehrpersonen unterrichten. Ausnahmen bleiben aus schulorganisatorischen Gründen möglich.

Neu gelten für Lehrpersonen die ersten fünf Monate einer Anstellung als Probezeit. Während der Probezeit kann das Arbeitsverhältnis beidseitig unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von sieben Tagen auf den letzten Schultag vor den Schulferien aufgelöst werden.

2017

Das Zürcher Stimmvolk bestätigt zum zweiten Mal, dass in der Primarstufe zwei Fremdsprachen unterrichtet werden und verwirft die «Fremdspracheninitiative» deutlich.

Mit Beginn des Schuljahres 2017/18 tritt der neu definierte Berufsauftrag für Lehrpersonen in Kraft. Das neue Arbeitszeitmodell basiert wie beim übrigen Staatspersonal auf einer Jahresarbeitszeit. Die Arbeitszeit der Lehrpersonen in den Tätigkeitsbereichen «Schule», «Zusammenarbeit» und «Weiterbildung» wird von der Schulleitung vorgegeben und muss von den Lehrpersonen erfasst und ausgewiesen werden. Die Tätigkeiten für den Unterricht und als Klassenlehrperson werden pauschal angerechnet.

2018 / 2019

Der neue Zürcher Lehrplan, der mit dem deutschschweizer Lehrplan 21 kompatibel ist, wird gestaffelt eingeführt. Auf Beginn des Schuljahres 2018/19 vom Kindergarten bis zur 5. Klasse der Primarstufe, ab Schuljahr 2019/20 in der 6. Klasse und der Sekundarstufe.

Weiterführende Informationen

Daniel Tröhler, Urs Hardegger (Hrsg.): Zukunft bilden. Die Geschichte der modernen Zürcher Volksschule. Zürich: NZZ Libro, 2008 (siehe auch Institut für historische Bildungsforschung PHZH, ihbf.phzh.ch)

Martin Lengweiler, Verena Rothenbühler, Cemile Ivedi: Schule macht Geschichte, 175 Jahre Volksschule im Kanton Zürich 1832–2007, mit CD-ROM. Zürich: Lehrmittelverlag des Kantons Zürich, 2007, ISBN 978-3-03713-229-6.

Die Zürcherische Volksschule 1832–1932. Festgabe zur Jahrhundertfeier. Zürich: 1933 (vergriffen)

Daniel Tröhler, Andrea Schwab (Hrsg.): Volksschule im 18. Jahrhundert: die Schulumfrage auf der Zürcher Landschaft in den Jahren 1971/1972, mit CD-ROM. Bad Heilbrunn: Verlag Julius Klinkhardt, 2007, ISBN 978-7815-1550-5

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